📰 Bauen mit Holz wird leichter – neue Regeln ab 2026
Gute Nachrichten für Bauherren, Planer und die Umwelt: In Baden-Württemberg wird das Bauen mit Holz künftig deutlich einfacher. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Holzbau-Richtlinie sowie eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen veröffentlicht. Die neuen Regelungen treten am 12. Januar 2026 in Kraft.
👉 Was ändert sich konkret?
Holzbau ist künftig in einem deutlich größeren Anwendungsbereich möglich – auch dort, wo bislang strenge Brandschutzauflagen galten. So darf die Holztafelbauweise nun auch bei Gebäudeklasse 5 eingesetzt werden, etwa bei großen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 Meter Höhe. Sogar Sonderbauten sind grundsätzlich möglich, hier können jedoch zusätzliche Nachweise wie Brandschutzgutachten nötig sein.
🏗️ Keine Größenbegrenzung mehr
Eine echte Neuerung: Für Gebäude der Klasse 5 gibt es künftig keine generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten mehr – auch in Holzbauweise. Bei großen Raumzusammenhängen oder sensiblen Nutzungen wie Krankenhäusern bleibt ein Brandschutzgutachten Pflicht.
🌱 Vorreiter Baden-Württemberg
Bauministerin Nicole Razavi betont: „Wir machen den Weg frei für mehr Bauen mit Holz. Das schafft Planungssicherheit und spart Zeit und Geld.“ Baden-Württemberg bleibt damit bundesweiter Vorreiter. Die Landesregelungen dienten sogar als Vorlage für die Muster-Holzbau-Richtlinie der Bauministerkonferenz.
📅 Einheitliche Regeln bundesweit
Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften gelten ab Januar 2026 in fast allen Bundesländern weitgehend einheitliche technische Regeln. Das soll Planung und Bau – besonders im Wohnungsbau – spürbar erleichtern und Kosten senken.
Kurz gesagt:
Mehr Holz, weniger Hürden – Baden-Württemberg setzt weiter auf nachhaltiges, innovatives Bauen.
Fotocredits: Symbolbild Stuttgart Inside Archiv

