Strenge Regeln für Fahranfänger: Null Promille am Steuer
Gerade in der Faschingssaison erinnert die DEKRA daran: Für Fahranfänger gilt beim Autofahren ein absolutes Alkoholverbot. Wer sich noch in der zweijährigen Probezeit befindet oder jünger als 21 Jahre ist, muss komplett nüchtern bleiben. Schon kleinste Mengen Alkohol können teuer werden.
„Wir wissen, dass die Fahrtüchtigkeit bereits ab 0,2 Promille leidet“, erklärt Dr. Thomas Wagner von der DEKRA. Alkohol mache risikobereiter, verringere die Aufmerksamkeit und verschlechtere das Einschätzen von Entfernungen. Für Fahranfänger bedeutet selbst ein einzelner Schluck: 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Zusätzlich wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar fällig.
Wird die 0,5-Promille-Grenze überschritten oder kommt es bereits ab 0,3 Promille zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, wird es noch drastischer. Dann drohen Strafen in Höhe mehrerer Monatsgehälter und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten.
Aber auch erfahrene Autofahrende bleiben nicht verschont: Ab 0,5 Promille werden 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot fällig – selbst ohne Unfall. Für Rad- und Pedelec-Fahrende wird es ab 1,6 Promille kritisch. In solchen Fällen kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Die Zahlen zeigen, wie ernst das Thema ist: 2024 wurden in Deutschland über 76.000 Straftaten und mehr als 30.000 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol registriert. Rund ein Drittel aller im Straßenverkehr begangenen Straftaten stehen damit in Verbindung mit Alkohol.
Die klare Empfehlung der Experten: Wer feiern will, lässt das Auto stehen. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Fahrgemeinschaften sind die sichere Alternative – für sich selbst und andere.
Fotocredits und Quelle: DEKRA info

