31. Dezember 2025 / Stuttgart - Online

Zum Schutz von Mensch, Monumenten und Natur: Feuerwerksverbot an Silvester

Mit ihrem weiten Ausblick vor historischer Kulisse gehören die Grabkapelle auf dem Württemberg und Schloss Solitude zu beliebten Plätzen, an Silvester

Veröffentlicht am 31. Dezember 2025 um 08:00 Uhr

Grabkapelle auf dem Württemberg, Schloss Solitude

Zum Schutz von Mensch, Monumenten und Natur: Feuerwerksverbot an Silvester

Mit ihrem weiten Ausblick vor historischer Kulisse gehören die Grabkapelle auf dem Württemberg und Schloss Solitude zu beliebten Plätzen, um das Silvesterfeuerwerk in der Landeshauptstadt zu bewundern. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Gäste an den beiden Monumenten erwartet. Für einen sicheren Start ins neue Jahr und zum Schutz der Gebäude und Natur, müssen sich die Feiernden jedoch an eine Regel halten: Rund um die Grabkapelle und das Schloss herrscht ein absolutes Feuerwerksverbot. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bitten darum, dieses einzuhalten.

Mit Rücksicht ins neue Jahr

In wenigen Tagen wird feierlich das neue Jahr eingeläutet. Wegen der besonderen Aussicht über Stuttgart zieht es viele Gäste an Silvester auf die Anhöhen rund um die Stadt. Auch an der Grabkapelle auf dem Württemberg und vor den Toren von Schloss Solitude kommen jedes Jahr zahlreiche Menschen zusammen, um den Jahreswechsel zu feiern. „Wir freuen uns, dass unsere Monumente auch an Silvester zu den Lieblingsplätzen in der Region gehören. Um jedoch die Sicherheit unserer Monumente, Gäste und der Umwelt zu gewährleisten, bitten wir alle, vor Ort keine Raketen oder Böller zu zünden“, erklärt Stephan Hurst, Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg, zu der sowohl Schloss Solitude als auch die Grabkapelle gehören. Er ergänzt: „So können wir alle sicher und friedlich in das neue Jahr starten.“ Wie in den vergangenen Jahren gilt auch an diesem Silvester wieder ein absolutes Feuerwerksverbot rund um die beiden Monumente. Die Staatlichen Schlösser und Gärten bitten um die Beachtung dieses Verbots. Ein Sicherheitsdienst wird die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.

Zum Erhalt der Schauplätze

Die Maßnahme hat einen ernsten Hintergrund. Denn die Feuerwerkskörper können zu einer Gefahr für die historische Substanz der beiden Monumente werden. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Jegliche Raketen, Fontänen, Böller und sonstige Feuerwerkskörper sind daher strengstens untersagt. Darüber hinaus kommt das Verbot aber auch den Menschen und der Umwelt zugute, die durch herabfallende Reste der Feuerwerkskörper verletzt oder verschmutzt werden könnten. „Wir sind zuversichtlich, dass diese Regel auch in diesem Jahr von den Feiernden beachtet wird. In den letzten Jahren haben wir hierzu schon gute Erfahrungen gemacht“, versichert der Schlossleiter. Sollte das Verbot missachtet werden, müssten die Flächen rund um die beiden Monumente an zukünftigen Silvesterabenden abgesperrt werden. 

Schloss an Neujahr geöffnet

Wer das neue Jahr mit einer Reise in die Vergangenheit beginnen möchte, kann am Donnerstag, 1. Januar, an einer der „klassischen Schlossführungen“ in der Solitude teilnehmen. Beim Gang durch die eleganten Räume erfahren die Besucherinnen und Besucher mehr über die Entstehung des Schlosses und das Leben am Hofe von Herzog Carl Eugen. Die Rundgänge finden stündlich von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt – mit einer Ausnahme. Die Schlossführung um 14.30 Uhr richtet sich speziell an Familien mit Kindern ab fünf Jahren. Mit kleinen Aufgaben und spannenden Geschichten lernen Klein und Groß das Schloss und seine Geschichte auf altersgerechte Weise kennen. 

Service und Information ! 

Öffnungszeiten

Grabkapelle auf dem Württemberg

1. Dezember bis 28. März

geschlossen

1819 Bistro am Wirtemberg


Derzeit geschlossen


Schloss Solitude

Besichtigung nur mit Führung möglich.


Klassische Schlossführung
1. Dezember bis 31. März
So, Feiertag​ 10.30, 11.30, 12.30, 13.30, 15.30 Uhr
24. Dezember​entfällt
31. Dezember​entfällt


Klassische Schlossführung für Familien
1. Dezember bis 31. März

So, Feiertag​14.30 Uhr
24. Dezember​entfällt
31. Dezember​entfällt

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