Wasserentnahme in Stuttgart bleibt bis Ende Oktober verboten
Trockenheit setzt Stuttgarter Gewässern weiter zu
Die anhaltende Trockenheit macht den Stuttgarter Bächen, Flüssen und Seen weiterhin zu schaffen. Um die ökologisch wichtigen Wasserstände zu schützen, verlängert die Landeshauptstadt das bestehende Verbot zur Entnahme von Wasser erneut. Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. Oktober 2026.
Bereits seit dem 26. Juni dürfen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs kein Wasser mehr aus Stuttgarter Gewässern entnehmen. Dazu zählen unter anderem das Schöpfen oder Abpumpen von Wasser für private Zwecke.
Ursprünglich war die Regelung bis Ende August befristet. Aufgrund der weiterhin angespannten Situation wird sie nun bereits zum zweiten Mal verlängert. Das Amt für Umweltschutz begründet die Maßnahme mit den weiterhin niedrigen Wasserständen und den Belastungen für die Tier- und Pflanzenwelt.
Verstöße können teuer werden
Das Entnahmeverbot betrifft sämtliche Wasserentnahmen im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Die verlängerte Allgemeinverfügung wird am 24. September 2026 im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“.
Die Regelung bleibt zunächst bis zum 31. Oktober bestehen. Entscheidend für eine weitere Anpassung ist die Entwicklung der Wasserstände und der Wetterlage.
Text: M.C. Alten-Siegl
Fotocredits: Fabrice Weichelt / Rechte Stadt Stuttgart

