Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen bleibt bis Ende September eingeschränkt
Trotz möglicher Regenfälle in den kommenden Tagen bleibt die Entnahme von Wasser aus Stuttgarts Bächen, Flüssen und Seen weiterhin verboten beziehungsweise eingeschränkt. Die Landeshauptstadt verlängert die entsprechende Allgemeinverfügung vorläufig bis zum 30. September 2026.
Regen in Sicht – Entwarnung für die Gewässer gibt es noch nicht
Die aktuelle Wetterlage bringt zwar Hoffnung auf etwas Regen und damit eine kurzfristige Entlastung für Natur und Gewässer. Doch für eine nachhaltige Erholung der Wasserstände reicht das nicht aus. Die Tier- und Pflanzenwelt an Bächen, Flüssen und Seen leidet weiterhin unter den Folgen der anhaltenden Trockenheit.
Das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart hat deshalb entschieden, die seit dem 26. Juni geltende Beschränkung der Wasserentnahme zu verlängern. Ursprünglich sollte die Allgemeinverfügung am 31. August 2026 auslaufen. Nun gilt sie vorläufig bis 30. September 2026.
Wasserentnahme bleibt untersagt
Damit bleibt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern auch bei zwischenzeitlichen Regenfällen weiterhin eingeschränkt. Die Stadt will damit verhindern, dass die ohnehin belasteten Gewässer zusätzlich geschwächt werden.
Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Die ausführliche amtliche Bekanntmachung wird am 20. August 2026 im Stuttgarter Amtsblatt unter dem Titel „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“ veröffentlicht.
Stuttgart sagt damit klar: Auch wenn jetzt Regen kommt – für Stuttgarts Gewässer gibt es noch keine Entwarnung.
Text. M.C. Alten-Siegl / LHS
Fotocredits: Fabrice Weichelt/Stadt Stuttgart

