6. August 2025 / Stuttgart - Online

Stuttgart zahlt nicht drauf: VGH bestätigt Stadt bei S21-Mehrkosten

Gericht bestätigt: Stuttgart muss sich nicht an Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen – Stadt sieht sich rechtlich voll bestätigt.

Veröffentlicht am 6. August 2025 um 09:02 Uhr

Gericht bestätigt: Stuttgart muss keine Mehrkosten für Stuttgart 21 zahlen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat eine Berufung der Deutschen Bahn im Streit um die Mehrkosten des Großprojekts Stuttgart 21 endgültig abgewiesen. Die Landeshauptstadt Stuttgart begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Die Stadt Stuttgart wird sich nicht an den gestiegenen Kosten des Milliardenprojekts Stuttgart 21 beteiligen müssen. Mit dem aktuellen Beschluss vom 1. August bestätigt der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai 2024. Damit ist klar: Die Forderungen der Deutschen Bahn auf zusätzliche finanzielle Beteiligung der Stadt in Höhe von rund 6,9 Milliarden Euro sind rechtlich unbegründet. Der VGH ließ keine Zweifel an der Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils erkennen – der Beschluss ist unanfechtbar.

Für die Stadt bedeutet das vor allem eines: Rechtssicherheit. Die Verwaltungsspitze bewertet den Ausgang des Rechtsstreits als wichtigen Etappensieg. Der bislang geleistete Finanzierungsanteil von rund 300 Millionen Euro bleibt der einzige Beitrag der Kommune zu dem kontrovers diskutierten Bahnprojekt.

Trotz des juristischen Erfolgs betont die Stadt ihre fortwährende Unterstützung für Stuttgart 21. Die Pläne zur städtebaulichen Entwicklung der künftig freiwerdenden Gleisflächen laufen weiter – mit Fokus auf Wohnungsbau und nachhaltige Stadtentwicklung. Auch dem von der Bahn angestrebten Inbetriebnahmetermin für den neuen Durchgangsbahnhof im Dezember 2026 blickt Stuttgart mit Spannung entgegen.

Finanziell bringt der VGH-Beschluss jedoch keine Entlastung für den städtischen Haushalt. Rückstellungen für mögliche Mehrkosten hatte die Stadt ohnehin nicht gebildet – zu eindeutig erschien ihr die eigene Rechtsauffassung, die nun auch gerichtliche Bestätigung fand. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bleibt die Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/27 dennoch eine große Herausforderung.

Fazit: Die juristische Auseinandersetzung mit der Deutschen Bahn ist beendet – die Landeshauptstadt Stuttgart kann sich nun auf die Umsetzung der städtebaulichen Potenziale konzentrieren, ohne neue finanzielle Lasten aus dem Bahnprojekt tragen zu müssen.

Fotocredit: Fabrice Weichelt/Stadt Stuttgart

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