2. Dezember 2024 / Stuttgart - Online

Stadt Stuttgart reduziert Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung ist einer der wesentlichen Faktoren für den deutlichen Rückgang der Artenvielfalt.

Stuttgart reduziert Lichtverschmutzung zum Schutz von Natur und Umwelt
Stuttgart – Die Landeshauptstadt Stuttgart geht einen bedeutenden Schritt in Richtung Natur- und Umweltschutz: Um nachtaktive Tiere und Insekten besser zu schützen, wird die nächtliche Beleuchtung auf ausgewählten außerörtlichen Straßenabschnitten schrittweise abgeschaltet. Das Konzept wurde am 29. November im Ausschuss für Klima und Umwelt vorgestellt.

Diese Maßnahmen sind Teil der Umsetzung des Naturschutzgesetzes Baden-Württembergs, das vorsieht, künstliche Beleuchtung in Außenbereichen zu reduzieren, um Ökosysteme zu schützen. Neben positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt erwartet Stuttgart eine jährliche Stromeinsparung von bis zu 350 Megawattstunden – etwa zwei Prozent des derzeitigen Verbrauchs der Straßenbeleuchtung.

Bereits im Sommer wurden rund 550 Laternen auf 30 außerörtlichen Strecken dauerhaft abgeschaltet. Auf vier weiteren Strecken – Elsental, Königsträßle, Frauenkopfstraße und Sillenbuch-Ruhbank – wird die Beleuchtung zwischen 23 und 6 Uhr zeitweise abgeschaltet. Ab 2025 sollen 51 weitere Strecken folgen.

Artenvielfalt im Fokus
„Lichtverschmutzung trägt wesentlich zum Rückgang der Artenvielfalt bei. Es ist wichtig, die Beleuchtung auf das erforderliche Maß zu reduzieren, um unsere Vorbildfunktion als öffentliche Hand zu erfüllen“, betonte Bürgermeister Peter Pätzold. Tatsächlich bedroht die nächtliche Aufhellung 60 Prozent der Insekten- und 30 Prozent der Säugetierarten, da sie deren natürlichen Lebensrhythmus stört.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis prüfte umfassend, welche Strecken beleuchtet bleiben müssen. Gefahrenstellen, Schulwege und Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln werden weiterhin ausreichend beleuchtet. Zukünftig könnten Bewegungsmelder zum Einsatz kommen, um die Beleuchtung bedarfsgerecht zu steuern.

Moderne Technik für Sportplätze und Fassaden
Auch auf Sportplätzen sollen veraltete Flutlichtanlagen durch moderne, zielgerichtete Systeme ersetzt werden. Zudem wurde die Beleuchtung von Fassaden seit der Reform des Naturschutzgesetzes 2020 reglementiert – sie bedarf nun einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.

„Wir haben intensiv daran gearbeitet, Artenschutz und Sicherheit in Einklang zu bringen“, erklärte Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz. Die Auswirkungen von Lichtverschmutzung sind weitreichend: Von der Beeinträchtigung des Zugverhaltens von Vögeln bis hin zur Bedrohung von Insekten und Fledermäusen.

Der Arbeitskreis Straßenbeleuchtung wird das Konzept kontinuierlich weiterentwickeln und auch Anregungen aus der Bevölkerung berücksichtigen.

Bildnachweis: GettyImages/Milan Noga

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