Stuttgart fördert Entfernung illegaler Graffiti an privaten Gebäuden
Die Landeshauptstadt Stuttgart verstärkt ihre Maßnahmen für ein gepflegtes Stadtbild: Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt die Stadt künftig private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Beseitigung illegaler Graffiti an Gebäuden und baulichen Anlagen.
Schmierereien an Fassaden verursachen jedes Jahr erhebliche Schäden und hohe Kosten. Die neue Förderung soll dabei helfen, Graffiti schneller entfernen zu lassen, betroffene Flächen aufzuwerten und Eigentümer finanziell zu entlasten.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sieht in der Initiative einen wichtigen Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit im öffentlichen Raum. Saubere Straßen und Gebäude würden das Erscheinungsbild der Stadt stärken und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ein attraktives Stuttgart unterstützen.
Auch die Polizei bewertet die neue Fördermöglichkeit positiv. Illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung und können das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen. Eine schnelle Beseitigung von Schmierereien ist daher ein wichtiger Bestandteil der Kriminalprävention.
Zuschüsse für Entfernung, Gestaltung und Schutzmaßnahmen
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen gegen illegale Graffiti. Unterstützt werden unter anderem:
- professionelle Entfernung durch Fachfirmen,
- künstlerische Neugestaltung oder Verschönerung betroffener Flächen,
- Übermalung von Graffiti in Eigenleistung,
- Begrünungsmaßnahmen mit Rankengewächsen als gestalterischer und vorbeugender Schutz,
- Schutzbeschichtungen, die eine spätere Reinigung erleichtern.
Die Zuschüsse werden als nicht rückzahlbare Förderung gewährt und können einmal jährlich pro Grundstück beantragt werden.
Bis zu 3.500 Euro Förderung möglich
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme:
- Professionelle Graffitientfernung: 75 Prozent der Kosten, maximal 3.500 Euro
- Künstlerische Umgestaltung: 75 Prozent der Kosten, maximal 3.500 Euro
- Übermalung in Eigenleistung: vollständige Materialkosten, maximal 500 Euro
- Anpflanzung von Rankengewächsen: 75 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro
- Antragstellung ab 17. Juli 2026 möglich
- Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude und Anlagen, Erbbauberechtigte sowie bevollmächtigte Vertretungen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem eine zuvor erstattete Strafanzeige beziehungsweise ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung.
Mit der Umsetzung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Bewilligung des Förderantrags oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Beginn gestartet werden. Die Vergabe erfolgt nach Eingang vollständiger Anträge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuständig ist die Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention beim Referat Sicherheit, Ordnung und Sport der Landeshauptstadt Stuttgart. Die neue Förderrichtlinie tritt am 17. Juli 2026 in Kraft.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung gibt es unter www.stuttgart.de/graffiti.
Fotocredits: Fabice Weichelt/Stadt Stuttgart

