29. Dezember 2025 / Stuttgart - Online

Silvester in Stuttgart

Noch keine Pläne für den Jahreswechsel? Kein Problem, Silvester in Stuttgart bietet jede Menge Möglichkeiten: Events, festliche Menüs, Kultu

Veröffentlicht am 29. Dezember 2025 um 09:47 Uhr

Noch keine Pläne für den Jahreswechsel? Kein Problem, Silvester in Stuttgart bietet jede Menge Möglichkeiten: besondere Events, festliche Menüs, Kultur und rauschende Partys. Schauen Sie mal in unseren Veranstaltungskalender, vielleicht ist da was für Sie dabei. Innerhalb des City‐Rings und an weiteren Orten in der Stadt muss aber ohne Feuerwerk gefeiert werden.

https://www.stuttgart-inside.de/veranstaltungen

Feuerwerksverbot in der Innenstadt

Zum Jahreswechsel greift in der Stuttgarter Innenstadt wieder ein Feuerwerksverbot. Innerhalb des Cityrings ist es ab 18 Uhr bis 6 Uhr am Neujahrsmorgen verboten, Pyrotechnik mitzuführen oder abzubrennen. Betroffen vom Feuerwerksverbot ist damit der Bereich zwischen dem Arnulf‐Klett‐Platz und der Paulinenstraße sowie zwischen Konrad‐Adenauer‐ / Hauptstätter Straße und der Theodor‐Heuss‐ / Friedrichstraße.
        Betroffen vom Feuerwerksvebot ist der gesamte Bereich innerhalb des Cityrings, inklusive des Rupert‐Mayer‐Platzes.
Das Verbot gilt für alle Feuerwerkskörper, die über Kinder‐ und Jugendfeuerwerk hinausgehen. Gestattet sind somit beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel. Feuerwerkskörper, die dagegen unter das Vebot fallen, werden beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Außerdem drohen Platzverweise und Geldbußen – je nach Schwere des Verstoßes von 200 bis 5000 Euro. 

Zudem haben die Staatlichen Schlösser und Gärten im Bereich der Grabkapelle auf dem Württemberg und dem Schloss Solitude ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Außerdem ist es grundsätzlich bundesweit verboten, in unmittelbarer Nähe von lärm‐ und brandempfindlichen Gebäuden Feuerwerk abzubrennen. Zu den lärmempfindlichen Gebäuden zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder‐ und Altenheime. Zu den brandempfindlichen Gebäuden zählen zum Beispiel Fachwerkhäuser. 

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr von Montag bis Mittwoch, 29. bis 31. Dezember, erlaubt, das Abbrennen ist bis Neujahr gestattet. Wer anschließend noch Feuerwerk abbrennt, riskiert unabhängig vom Standort ein Bußgeld.

Fotocredits: Stadt Stuttgart 

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