23. Januar 2025 / Stuttgart - Online

OB Nopper verlängert Waffenverbotszone für zwei weitere Jahre

Die Waffenverbotszone soll sowohl die objektive Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl in der Stuttgarter Innenstadt verbessern.

Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt wird um zwei Jahre verlängert

Die Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt bleibt bestehen: Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat entschieden, die Verordnung für zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies wurde am Mittwoch, den 22. Januar, von Stadtverwaltung und Polizei im Verwaltungsausschuss bekanntgegeben. Die Verlängerung tritt nach der offiziellen Bekanntmachung am 30. Januar am darauffolgenden Tag, dem 31. Januar, in Kraft.

Ein bewährtes Konzept
„Die Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt hat sich bewährt“, betonte Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper. Zahlen des Polizeipräsidiums und des Amts für öffentliche Ordnung zeigen, dass die Maßnahme sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl spürbar verbessert hat. „Mit der Verlängerung der Waffenverbotszone setzen wir ein klares Signal: Der Cityring bleibt eine Bannmeile für Messer und Waffen“, so Nopper.

Polizei zieht positive Bilanz
Polizeipräsident Markus Eisenbraun unterstützt die Verlängerung: „Wir dulden keine Waffen und Messer in der Stuttgarter Innenstadt. Unsere Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Stadt sicherer und lebenswerter ist.“

Eine gemeinsame Evaluierung durch die Polizei und das Amt für öffentliche Ordnung zeigte deutliche Erfolge:

Rückgang schwerer Straftaten mit Messern: 2023 sank die Zahl der Messerangriffe im Geltungsbereich der Verordnung deutlich und blieb 2024 auf niedrigem Niveau.
Effektiver Vollzug: Bis Ende 2024 wurden 116 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, mit Bußgeldern von insgesamt 24.675 Euro.
Neuerungen der Verordnung
Mit der Verlängerung treten einige Änderungen in Kraft:

Erweiterte zeitliche Geltung: Das Verbot gilt nun freitags, samstags und an Tagen vor Feiertagen von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr, zwei Stunden länger als bisher.
Angepasste räumliche Geltung: Der Stadtgarten wird nicht mehr einbezogen, da er in den letzten Jahren keine schwerwiegenden Vorfälle aufwies.
Verschärfung des Messerverbots: Nach der Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 ist das Mitführen aller Messer unabhängig von der Klingenlänge im Geltungsbereich untersagt.
Zusätzliche Maßnahmen
Die Waffenverbotszone ergänzt zahlreiche präventive und ordnungspolizeiliche Maßnahmen der Stadt und Polizei, um die Sicherheit in der Innenstadt zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur Verordnung sind unter folgendem Link abrufbar:
WMVZVO – Dokumentation der Stadt Stuttgart

Bildnachweis: Max Kovalenko

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