2. März 2024 / Stuttgart - Online

OB Nopper fordert Aufhebung der „Kleinen Umweltzone“ in Stuttgart

OB Nopper, Aufhebung, kleinen Umweltzone, Stuttgart

OB Nopper fordert Aufhebung der „Kleinen Umweltzone“ in Stuttgart

Seit dem Jahr 2021 wurden im Stadtkreis Stuttgart bedeutende Fortschritte in Sachen Luftqualität erzielt.

Die geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub werden flächendeckend eingehalten. In anderen Städten und Gemeinden wie Heidelberg, Schwäbisch‐Gmünd oder Wendlingen am Neckar haben sich die Immissionswerte ebenso kontinuierlich verbessert. Die dort bislang geltenden Fahrverbote – ebenso wie in weiteren Städten in Baden‐Württemberg – haben die jeweiligen Regierungspräsidien aufgehoben. Angesichts der positiven Entwicklung der Immissionswerte in Stuttgart fordert Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper erneut die Aufhebung der „Kleinen Umweltzone“ in der Landeshauptstadt. Dies hatte Nopper bereits mit einem Schreiben vom 18. Oktober 2023 an Verkehrsminister Winfried Hermann getan. Daraufhin hatte das Verkehrsministerium geantwortet, die Messwerte lägen zwar unter den Grenzwerten, aber nach Dafürhalten des Ministeriums auf einem immer noch zu hohen Niveau.

„Die Schadstoffkonzentrationen in der Luft sind in Stuttgart weiter gesunken. Die Messwerte für das Jahr 2023 zeigen erstmals an allen Messstellen einen NO2-Jahresmittelwert unter 39 μg/m³. Deshalb sollte zumindest die ,Kleine Umweltzone‘ baldmöglichst aufgehoben werden“, sagt OB Nopper. „Wenn wir feste Grenzwerte haben und wir diese zum dritten Mal in Folge unterschreiten, ist das Festhalten an der ,Kleinen Umweltzone‘ der Bürgerschaft nicht mehr zu erklären. Stuttgart darf nicht willkürlich anders behandelt werden als andere Städte im Lande. Ganz offensichtlich legt das Verkehrsministerium nach eigenem Gutdünken andere Grenzwerte fest. Ich fordere Verkehrsminister Winfried Hermann deswegen nochmals auf, sein fragwürdiges Verbots‐Gebaren zu hinterfragen.“

Um die Stickstoffdioxid‐Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart schnellstmöglich einzuhalten, hatte das Land Baden‐Württemberg aufgrund von Gerichtsurteilen Diesel‐Verkehrsverbote für bestimmte Diesel‐Fahrzeuge einführen müssen. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es im gesamten Stadtgebiet ein ganzjähriges Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Emissionsklasse Euro 4/IV und schlechter, die sogenannte „Große Umweltzone“. Seit dem 1. Juli 2020 gilt im Stuttgarter Talkessel sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen die sogenannte „Kleine Umweltzone“. In dieser Zone besteht ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5/V und schlechter. Die Stadt Stuttgart musste dieser Anordnung nachkommen und die Regelungen umsetzen. OB Nopper setzt sich nun mehr nach Unterschreiten der Grenzwerte über drei Jahre hinweg für ein Ende der „Kleinen Umweltzone“ ein.

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