Nachhaltige Stadt: Stuttgart ruft zur Mistel-Entfernung auf
Auf Stuttgarts Streuobstwiesen breitet sich seit Jahren verstärkt die weißbeerige Laubholzmistel aus – besonders auf den Fildern. Das Amt für Umweltschutz appelliert deshalb an Wiesenbesitzerinnen und -besitzer, Misteln beim Baumschnitt konsequent zu entfernen. Ziel ist es, Obstbestände zu schützen und die weitere Ausdehnung einzudämmen.
Halbparasit schwächt Bäume
Die Mistel betreibt zwar eigene Photosynthese, lebt aber halbparasitisch. Über wurzelartige Organe entzieht sie dem Wirtsbaum ganzjährig Wasser und Nährstoffe – selbst im Winter. Je stärker der Befall, desto schneller verliert der Baum an Vitalität. Unbehandelt sterben zunächst Kronenteile ab, im schlimmsten Fall der gesamte Baum. Geschwächte Bestände sind besonders gefährdet.
Klimawandel begünstigt Ausbreitung
Mildere Winter sorgen dafür, dass Vögel wie die Misteldrossel häufiger in der Region bleiben und die Samen der Mistel weiter verbreiten. Gleichzeitig setzen Hitze- und Trockenperioden den Bäumen zu. Hinzu kommt: Viele Streuobstwiesen sind überaltert und werden zu wenig gepflegt. Fehlende Nachpflanzungen und unklare Eigentumsverhältnisse verschärfen die Situation – selbst Jungbäume werden inzwischen befallen.
Entfernung erlaubt – und notwendig
Entgegen verbreiteter Annahmen stehen Laubholzmisteln nicht unter Naturschutz. Sie dürfen ganzjährig entfernt werden; nur eine gewerbliche Nutzung ist genehmigungspflichtig. Fachleute empfehlen, befallene Äste mindestens 30 Zentimeter unterhalb der Mistel auszuschneiden. Sitzt die Pflanze an Stamm oder Leitästen, wird sie baumschonend entfernt. Diese Stellen müssen alle zwei bis drei Jahre kontrolliert werden, da ein Neuaustrieb wahrscheinlich ist.
Regelmäßige Sichtkontrollen sind entscheidend: Auf scheinbar mistelfreien Bäumen können sich innerhalb weniger Jahre mehrere neue Pflanzen etablieren.
Pflege und Verjüngung entscheidend
Neben dem fachgerechten Schnitt rät das Umweltamt zu gezielter Düngung und vor allem zu Nachpflanzungen. Nur gesunde, standortangepasste und gut gepflegte Bäume können dem Klimastress und Schädlingen standhalten. So lassen sich die teils stark überalterten Streuobstwiesen langfristig sichern.
Fristen beachten
Kleinere Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich. Größere Eingriffe müssen außerhalb der Gehölzschonfrist zwischen 1. März und 30. September erfolgen. Zusätzlich gilt der Artenschutz; in Schutzgebieten bestehen weitere Vorgaben. Streuobstwiesen ab 1.500 Quadratmetern stehen unter gesetzlichem Schutz. Bei größeren Maßnahmen oder der Entfernung mehrerer Bäume ist das Amt für Umweltschutz einzubeziehen.
Fotocredits: Jochen Berger Rechte Stadt Stuttgart

