Ganztags für alle: Stuttgart startet Ausbau der Grundschulbetreuung
Mit einem wichtigen Beschluss hat der Stuttgarter Gemeinderat den Grundstein für die Ganztagsbetreuung an den städtischen Grundschulen gelegt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift das bundesweite „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (GaFöG) – und Stuttgart will bestens vorbereitet sein. Der neue Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung werktags gilt schrittweise zunächst für Erstklässler und bis 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 – unabhängig davon, ob sie eine Regelschule oder ein sonderpädagogisches Bildungszentrum (SBBZ) besuchen.
„Das ist ein bedeutender Schritt für Bildungsgerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Inklusion“, erklärt Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung. Gerade für Kinder an SBBZ sei es wichtig, barrierefreie und bedarfsgerechte Ferienbetreuung mit passenden Unterstützungsangeboten zu schaffen.
Konkrete Umsetzung in Stuttgart
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 31. Juli liegt die Verantwortung für die Umsetzung nun offiziell beim Schulverwaltungsamt. Dieses entwickelt die bestehenden Angebote weiter und koordiniert den Ausbau insbesondere an den öffentlichen SBBZ – hier besteht noch großer Handlungsbedarf, sowohl für die Schulzeit als auch für die Ferien.
Die Stadt kann auf bestehende Modelle wie Ganztagsgrundschulen, Grundschulen mit Schülerhaus oder die „Verlässliche Grundschule“ zurückgreifen. Ziel ist es, alle Schülerhäuser und Horte mittelfristig in Ganztagsgrundschulen zu überführen und Halbtagsschulen je nach Bedarf auszubauen oder mit Betreuungsangeboten bis 14 Uhr zu ergänzen.
Kooperationen und Finanzierung
Für SBBZ mit Förderschwerpunkten wie Lernen, Sprache oder Hören plant die Stadt Kooperationen mit etablierten Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe. Diese sollen auch Ferienangebote stemmen und bei Bedarf weitere Partner einbinden – etwa lokale Bildungsorte oder Einrichtungen im Sozialraum.
Finanziell setzt Stuttgart auf ein eigenes Paket im Doppelhaushalt 2026/2027: Es soll Mittel für pädagogisches Personal, Pflegekräfte, Verpflegung und Sachkosten sowohl in der Schulzeit als auch während der Ferien bereitstellen.
Langfristige Vision
Parallel wird an inklusiven Schulstandorten gearbeitet, an denen ein SBBZ Lernen und eine Ganztagsgrundschule gemeinsam auf einem Campus wirken. Damit schafft Stuttgart nicht nur Ganztagsangebote, sondern auch Orte der Begegnung und des gemeinsamen Lernens – ein entscheidender Impuls für die schulische Inklusion.
Mit dem aktuellen Beschluss zeigt sich Stuttgart entschlossen, den Rechtsanspruch nicht nur umzusetzen, sondern ihn als Chance für eine zukunftsweisende Bildungspolitik zu nutzen.
Fotocredit: Stuttgart Inside Archiv

