20. Dezember 2024 / Stuttgart - Online

Feuerwerksverbot zu Silvester in der Innenstadt – Mitführen von Pyrotechnik ebenfalls untersagt

Zum Jahreswechsel wird in der Stuttgarter Innenstadt erneut ein umfassendes Feuerwerksverbot gelten.

Stuttgart: Feuerwerksverbot zu Silvester in der Innenstadt – Mitführen von Pyrotechnik ebenfalls untersagt


Zum Jahreswechsel wird in der Stuttgarter Innenstadt erneut ein umfassendes Feuerwerksverbot gelten. Die Regelung zielt darauf ab, den Schlossplatz und angrenzende Bereiche während der geplanten Großveranstaltung mit Musik, Tanz und Lichtershow sicher zu halten. Gleichzeitig soll das Verbot den Feiernden einen unbeschwerten Start ins neue Jahr ermöglichen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Verbot für Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik
Von Silvesterabend 18 Uhr bis Neujahrsmorgen 3 Uhr dürfen innerhalb des Cityrings keine Feuerwerkskörper gezündet oder mitgebracht werden. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Artikel der Kategorien F2 bis F4, darunter klassische Raketen, Böller, Batterien und Vulkane. Lediglich Kinder- und Jugendfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen bleibt erlaubt.

Strenge Kontrollen und hohe Geldbußen
Die Polizei und Sicherheitsdienste werden die Einhaltung des Verbots an zentralen Durchlassstellen überwachen. Mitgeführte verbotene Pyrotechnik wird beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Verstöße können mit Platzverweisen oder Geldstrafen zwischen 200 und 5000 Euro geahndet werden, so das Amt für öffentliche Ordnung.

Details zur Verbotszone
Die betroffene Zone innerhalb des Cityrings erstreckt sich unter anderem vom Arnulf-Klett-Platz über die Paulinenstraße und den Rupert-Mayer-Platz bis hin zu den Straßen Konrad-Adenauer/Hauptstätter und Theodor-Heuss/Friedrichstraße. Eine genaue Karte der Zone wird im Amtsblatt am 19. Dezember sowie online unter www.stuttgart.de veröffentlicht.

Bundesweite und lokale Zusatzregelungen
Zusätzlich zu den städtischen Maßnahmen verbietet das Bundesrecht das Zünden von Pyrotechnik in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie gefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern. Auch an beliebten Aussichtspunkten wie der Grabkapelle auf dem Württemberg gilt ein Verbot, das von den Staatlichen Schlössern und Gärten erlassen wurde.

Mit diesen Maßnahmen setzt Stuttgart auf Sicherheit und Rücksichtnahme, während die Innenstadt mit einer stimmungsvollen Veranstaltung ins neue Jahr 2025 startet.

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