24. April 2024 / Stuttgart - Online

Erkrankungen an Norovirus nach Festzeltbesuch: Stadt und Betreiber wollen Ausbruch eindämmen

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Veröffentlicht am 24. April 2024 um 17:17 Uhr

Erkrankungen an Norovirus nach Festzeltbesuch: Stadt und Betreiber wollen Ausbruch eindämmen


Die Landeshauptstadt Stuttgart hat Hinweise auf einige Hundert Magen‐Darm‐Erkrankungen erhalten. Aufgetreten sind sie nach dem Besuch eines Zelts auf dem Frühlingsfest am Wochenende. Von drei Erkrankten liegen mittlerweile positive
Laborproben vor.
Die Lebensmittelüberwachung und das Gesundheitsamt waren unmittelbar nach Eintreffen der ersten Meldungen vor Ort, um die Hygiene zu überprüfen und Proben der Lebensmittel zu nehmen. Oberstes Ziel ist, das Ausbruchsgeschehen einzudämmen und die Quelle der Infektion zu lokalisieren. Die Behörden legen einen Schwerpunkt auf zentrale Servicebereiche im Zelt und haben in Absprache mit dem Betreiber die ohnehin hohen Hygienemaßnahmen weiter forciert.


Das Gesundheitsamt hat einige Hinweise für Erkrankte und deren Umfeld zusammengestellt:

  • Erkrankte sollten sich körperlich schonen und den Kontakt mit anderen Personen möglichst einschränken.
  • Bei Durchfall und Erbrechen ist es wichtig, viel zu trinken.
  • Vor allem Kleinkinder, Schwangere, Senioren oder geschwächte Menschen sollten ärztlich behandelt werden, insbesondere, wenn Durchfälle oft auftreten und/oder länger als zwei bis drei Tage anhalten und zusätzlich Fieber oder Erbrechen hinzukommen.
  • Es können nur die Beschwerden gelindert werden. Antibiotika sind gegen Noroviren unwirksam.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, eine eigene Toilette bis zu zwei Tage nach Genesung. Achten Sie besonders in den zwei Wochen nach der Erkrankung darauf, sich nach jedem Toilettengang gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen und auch die Toilette sauber zu halten!
  • Beseitigen Sie immer sehr zügig die Reste von Erbrochenem oder Stuhl, da diese sehr ansteckend sind. Achten Sie danach auf gründliche Händehygiene!
  • Bereiten Sie im Erkrankungsfall keine Speisen für andere zu. Geschirr kann wie üblich gereinigt werden.
  • Wechseln Sie im Krankheitsfall Leib- und Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher häufig und waschen Sie diese mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60°C.
  • Vermeiden Sie auch nach Abklingen der Beschwerden mindestens für zwei Tage den Besuch von Altenheimen oder Krankenhäusern, um eine Ansteckung dort zu verhindern.
  • Achten Sie auch im Anschluss grundsätzlich immer auf sorgfältige Hände-und Sanitärhygiene.
  • Bei Noroviren gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder unter sechs Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die
    Erkrankung ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung erst zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Den genauen Zeitpunkt bestimmt das zuständige Gesundheitsamt. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
  • Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun hat, darf bei ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall frühestens zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder arbeiten. Das gilt auch für den Verdachtsfall.


Weitere Informationen finden Sie auf https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/noroviren/
Bei Fragen erreichen Sie uns unter infektionsschutz@stuttgart.de

Bildnachweis in.Stuttgart Feuster

 

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