18. März 2024 / Stuttgart - Online

„Ausweispapiere noch gültig?“

Stuttgart, Ausweis, Bürgerbüro, Gültigkeit

Veröffentlicht am 18. März 2024 um 15:43 Uhr

Ausweispapiere noch gültig?“

– Bürgerbüros bearbeiten ab April an Dienstagnachmittagen ausschließlich Pass- und Ausweisangelegenheiten

Das Amt für öffentliche Ordnung empfiehlt, vor Beginn einer geplanten Auslandsreise rechtzeitig auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann bis zu vier Wochen und zu Beginn der Reisesaison auch erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich. Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Berufstätigen und schulpflichtigen Kindern, eine rechtzeitige Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten zu ermöglichen, werden im Zeitraum 9. April bis 6. August am Dienstagnachmittag von 14 bis 16 Uhr bei allen Bürgerbüros ausschließlich Pass- und Ausweisangelegenheiten bearbeitet.

 Alle anderen Dienstleistungen, ausgenommen bereits vereinbarte Termine, werden in diesem Zeitraum am Dienstagnachmittag nicht angeboten. Hierfür stehen die übrigen Öffnungszeiten oder die Onlineangebote zur Verfügung.

 Auf der Internetseite www.stuttgart.de/service/dienstleistungen/ ist bei der jeweiligen Leistung nachzulesen, ob diese online erledigt werden kann. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen nehmen die Bürgerbüros der inneren und äußeren Stadtbezirke entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.

Während der bevorstehenden Reisesaison und der damit verbundenen Nachfrage nach Reisedokumenten wird in den kommenden Monaten mit starkem Antragsaufkommen gerechnet. Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Die Beantragung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen ist daher nicht mehr möglich. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden.

Öffnungszeiten in den Bürgerbüros

Im Zeitraum 9. April bis 6. August gelten folgende allgemeine Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 bis 13 Uhr, Dienstag 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros;Dienstag 14 bis 16 Uhr ausschließlich für die Beantragung und Abholung von Pass- oder Ausweisdokumenten.

Temporäre Änderungen der Öffnungszeiten sind unter www.stuttgart.de/service/buergerbueros.php direkt unter dem jeweiligen Bürgerbüro zu finden. Dort werden auch in Echtzeit Informationen über die voraussichtliche Wartesituation vor jedem Bürgerbüro angezeigt.

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