Landtagswahl am 8. März 2026
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten? So können Sie trotzdem abstimmen
Am 8. März 2026 wird gewählt – doch was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht im Briefkasten gelandet ist? Laut Angaben der Landeswahlleitung sollten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 erhalten haben.
Da es jedoch vereinzelt zu Verzögerungen oder Zustellproblemen kommen kann, gibt die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch wichtige Hinweise für Betroffene.
Wahl im Wahllokal auch ohne Benachrichtigung möglich
Die gute Nachricht: Sie dürfen auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen.
Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sind. Bringen Sie am Wahlsonntag einfach einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit ins zuständige Wahllokal. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist dann nicht erforderlich.
Wer unsicher ist, welchem Wahllokal er zugeordnet ist, sollte sich direkt bei seiner Wohnortgemeinde informieren.
Briefwahl ebenfalls ohne Wahlbenachrichtigung beantragen
Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist problemlos möglich – selbst wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt.
Es gibt zwei Wege:
Persönlich im Rathaus (mit Ausweisdokument)
Schriftlich, zum Beispiel per
- Telefax
- formloses Schreiben
Wichtig: Im Antrag müssen zwingend folgende Angaben enthalten sein:
- Familienname und Vorname(n)
- Geburtsdatum
- vollständige Wohnanschrift
- (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Soll die Zusendung der Unterlagen an eine andere Adresse erfolgen, muss diese zusätzlich angegeben werden.
- Vollmacht erforderlich
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt – auch für Ehepartner oder nahe Angehörige – benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Tipp: Briefwahl direkt im Rathaus erledigen
Ein besonderer Hinweis der Landeswahlleitung:
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus beantragt, kann die Stimme sofort vor Ort abgeben. Die ausgefüllten Unterlagen werden direkt bei der Gemeinde eingereicht – sicher und ohne Postweg.
Jetzt handeln, wenn Sie per Post wählen möchten
Wer die Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchte, sollte nicht mehr lange warten. Eine frühzeitige Beantragung stellt sicher, dass genügend Zeit für:
- den Versand der Unterlagen
- das Ausfüllen der Stimmzettel
- die rechtzeitige Rücksendung
bleibt.
Fazit: Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie Ihr Wahlrecht uneingeschränkt ausüben. Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln – damit Ihre Stimme am 8. März zählt.**
Fotocredits: Landtag Baden-Württemberg

