17. Juli 2024 / Politik Regional

Landtag beschließt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

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Landtag beschließt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

Thomas Strobl: „Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz retten wir mehr Leben“

Stuttgart, 17. Juli 2024 – Heute hat der Landtag von Baden-Württemberg ein neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet, das laut Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl entscheidende Verbesserungen für die Notfallversorgung im Land bringt. Das Gesetz, das auf einer klaren Patientenorientierung und den Chancen der Digitalisierung basiert, soll die Effizienz und Schnelligkeit des Rettungsdienstes steigern.

Klarere Planungsfristen und individuelle Notfallversorgung

Eine zentrale Neuerung des Gesetzes ist die Festlegung einer neuen Planungsfrist von zwölf Minuten für das Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Notfallort, die für 95 Prozent der echten Notfälle gelten soll. Diese zeitliche Präzisierung soll die Versorgungssicherheit erhöhen und Klarheit schaffen. Minister Strobl betonte, dass diese Ambitionen durch moderne Planungsinstrumente unterstützt werden, die eine bessere Versorgung gewährleisten sollen, die den Bedürfnissen der Patienten angepasst ist.

Einsatz digitaler Technologien

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Einführung eines telenotärztlichen Systems. Dieses ermöglicht es Notärzten, aus der Ferne medizinische Maßnahmen zu steuern und zu delegieren, um bereits am Einsatzort eine optimale Erstversorgung zu gewährleisten. Diese Maßnahme soll insbesondere die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte überbrücken und damit die Überlebenschancen bei medizinischen Notfällen verbessern.

Die Pilotphase des telenotärztlichen Systems ist für das kommende Jahr geplant und wird in Ludwigsburg und Freiburg starten, bevor es landesweit ausgerollt wird. Diese Zentralen sollen sowohl städtische als auch ländliche Gebiete abdecken und die Versorgung flächendeckend sicherstellen.

Kontinuität in der Förderpraxis

Das Gesetz sichert auch die bisherige Förderpraxis für den Rettungsdienst, die sowohl Investitionsmaßnahmen als auch die Finanzierung durch Krankenkassen umfasst. Dies soll sicherstellen, dass die infrastrukturellen Bedingungen für eine effektive Notfallversorgung weiterhin gewährleistet sind.

„Mit diesem innovativen und modernen Rettungsdienstgesetz machen wir den Rettungsdienst fit für die Zukunft“, sagte Innenminister Strobl. „Es ist ein Schritt in Richtung einer noch schnelleren und patientenorientierten Notfallhilfe, die den wachsenden Herausforderungen unseres Landes gerecht wird.“

Das neue Rettungsdienstgesetz tritt nun in Kraft und setzt damit laut Minister Strobl klare Zeichen für die zukünftige Entwicklung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg.

Bildnachweis Landtag Baden-Württemberg

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