Keine Zeit verlieren – Bezahlkarte für Asylbewerber im Herbst 2024 einführen!
Nach den Gerichtsentscheidungen zur Bargeldobergrenze muss die Landesregierung umgehend einen Kriterienkatalog für Bargeldgrenzen ausarbeiten.
Die Bezahlkarte für Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz ist rechtlich nicht zu beanstanden. Zu dieser Einschätzung
kamen zuletzt zwei Gerichte in Hamburg und Nürnberg, die über Klagen von Asylbewerbern entschieden, in deren Kommunen die Bezahlkarte bereits eingeführt worden war.
Zwar haben die Richter die starren Bargeldobergrenzen beanstandet, da sie nicht an die jeweiligen Lebenssituationen
angepasst sind, jedoch stellten sie die Bezahlkarte selbst nicht infrage.
Die CDU-Fraktion sieht die Urteile positiv!
Bereits im Januar haben wir die Einführung der Bezahlkarte gefordert. Nachdem die Bundesländer und die Bundesregierung
sich kurz darauf verständigt hatten, eine einheitliche Bezahlkarte noch im Herbst 2024 deutschlandweit einzuführen – mit
Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, die schneller agieren wollten – haben wir von unserem ursprünglichen Plan, eine eigenständige Einführung in Stuttgart zu fordern, Abstand genommen. Eine vorzeitige Umsetzung hätte
im Hinblick auf die bundesweite Einigung keinen Sinn ergeben und wäre ressourcentechnisch nicht vertretbar gewesen.
Ganz klar ist für uns: Nach den Urteilen muss nun die Arbeitsgeschwindigkeit deutlich erhöht werden, denn wir
erwarten die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Baden-Württemberg und somit in Stuttgart noch in diesem
Herbst! Die Landesregierung sehen wir jetzt in der Pflicht, einen Kriterienkatalog für Bargeldobergrenzen auszuarbeiten, da es dem städtischen Sozialamt nicht zugemutet werden kann, in jedem Fall eine neue Bargeldgrenze zu definieren.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir fest davon überzeugt sind, mit den Bezahlkarten einen wichtigen Beitrag zur
Verringerung der Asylanreize Deutschlands zu leisten und dem Ruf der Bevölkerung nach einer restriktiveren Asylpolitik gerecht
zu werden, insbesondere nach den positiven Rückmeldungen aus den Landkreisen und Stadtkreisen in Deutschland, die die
Bezahlkarte bereits eingeführt haben. Die Karten verhindern Auslandsüberweisungen, was aktuell ein großes Problem
darstellt. Zudem erhalten die Asylbewerber die meisten Leistungen nur noch in Sachgütern, was eine Zweckentfremdung
der Leistungen weitgehend verhindern wird.

