Stuttgart geht gegen Falschparker vor: 109 Verstöße festgestellt, 36 Fahrzeuge abgeschleppt
Gemeinsame Nachtkontrolle von Stadt und Polizei in der Innenstadt: Besonders gravierende Parkverstöße führten in 36 Fällen direkt zum Abschleppen. Die Kontrollen sollen weitergehen.
In der Stuttgarter Innenstadt haben Stadt und Polizei in der Nacht zum Sonntag erneut verstärkt den ruhenden Verkehr ins Visier genommen. Bei der gemeinsamen Schwerpunktaktion wurden insgesamt 109 Fahrzeuge wegen Parkverstößen beanstandet. In 36 Fällen waren die Verstöße so schwerwiegend, dass die Fahrzeuge abgeschleppt wurden.
Kontrolliert wurde vor allem dort, wo nachts besonders viel Betrieb herrscht. Einsatzkräfte des Amts für öffentliche Ordnung waren gemeinsam mit der Polizei unter anderem rund um das Stuttgarter Rathaus, den Kleinen Schlossplatz, die Lautenschlager Straße und die Tübinger Straße unterwegs. Auch weitere zentrale Straßen und Plätze wurden überprüft.
Zusätzlich war die Verkehrspolizei im Einsatz und kontrollierte den fließenden Verkehr. Beamte des zuständigen Polizeireviers unterstützten die Aktion. Für mögliche Abschleppmaßnahmen standen insgesamt fünf Abschleppfahrzeuge bereit.

Rettungswege und Fußgängerzonen im Fokus
Hintergrund der Kontrollen ist vor allem die Verkehrssicherheit. Falsch abgestellte Fahrzeuge können Rettungswege blockieren, Fußgänger behindern oder wichtige Verkehrsflächen unpassierbar machen. Besonders konsequent gingen die Einsatzkräfte deshalb gegen Fahrzeuge vor, die beispielsweise in Fußgängerzonen, Brandschutzzonen, Haltverbotsbereichen oder auf Behindertenparkplätzen standen.
Die Stadt macht deutlich: Wer abgeschleppt wird, muss mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen. Zusätzlich zum Abschleppaufwand kommt ein Bußgeld hinzu. Selbst wenn das Fahrzeug noch vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggefahren wird, können bereits entstandene Kosten für die angeforderte Abschleppleistung fällig werden.
Kontrollen werden fortgesetzt
Die aktuelle Aktion ist kein Einzelfall. Stadt und Polizei kontrollieren den ruhenden Verkehr bereits seit mehreren Wochenenden verstärkt. Weitere gemeinsame Schwerpunktkontrollen in der Innenstadt sind angekündigt.
Auch wiederholte erhebliche Verstöße können Konsequenzen haben, die über ein einzelnes Bußgeld hinausgehen. In besonders hartnäckigen Fällen sind unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise eine Fahrtenbuchauflage oder als letztes Mittel sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Die Botschaft von Stadt und Polizei ist damit eindeutig: Parkregeln gelten auch in den Abend- und Nachtstunden – und Verstöße werden konsequent verfolgt.
Text Ralf Alten / LHS
Fotocredits: LHS Thomas Niedermüller

