14. Mai 2025 / Mobilität & Verkehr

B 10 Dreieck Stuttgart-Zuffenhausen: Sicherung der Fahrbahnübergänge vor Sanierung

Halbseitige Sperrung sowie nächtliche Vollsperrungen der Brücken ab dem 15. Mai 2025

B 10: Erneuerung der Fahrbahnübergänge am Dreieck Stuttgart-Zuffenhausen – Sperrungen ab 15. Mai 2025

Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt ab Donnerstag, dem 15. Mai 2025, mit der Erneuerung der Fahrbahnübergänge der Brücken über die Bahngleise am Dreieck Stuttgart-Zuffenhausen. Die dringend erforderlichen Arbeiten führen zu halbseitigen Sperrungen sowie mehreren nächtlichen Vollsperrungen der Brücken bis voraussichtlich Mitte August 2025.

Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung wurden Schäden an den Übergangskonstruktionen zwischen Straße und Brücke festgestellt. Bereits im Februar 2025 wurden vorübergehend Überfahrsysteme installiert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nun steht der vollständige Austausch der beschädigten Fahrbahnübergänge an.

Verkehrsmaßnahmen im Überblick:

Halbseitige Sperrung beider Brücken über die Bahngleise:

  • Nördliches Bauwerk: 15. Mai bis Mitte August 2025
    Südliches Bauwerk: 30. Mai bis Mitte August 2025
    In beiden Richtungen wird der Verkehr jeweils auf einen Fahrstreifen reduziert.
    Nächtliche Vollsperrungen beider Bauwerke:
  • Dauer jeweils von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr
    Termine richten sich nach dem Baufortschritt
    Teilweise finden die Sperrungen parallel statt.
    Großräumige Umleitungen:
    Aus Richtung A 81 (Stuttgart-Zuffenhausen):
  • Weiterfahrt auf der B 10 Richtung Stuttgart-Feuerbach
    Anschlussstelle Friedrichswahl → Richtung Vaihingen/Enz → B 27 Richtung Ludwigsburg
    Aus Richtung B 27 (Ludwigsburg):
  • Weiterfahrt auf der B 10 Richtung Stuttgart-Feuerbach
    Anschlussstelle Friedrichswahl → Richtung Vaihingen/Enz → zurück zur A 81


Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauzeit und empfiehlt, auf aktuelle Hinweise unter www.verkehrsinfo-bw.de zu achten.

Bildnachweis: Regierungspräsidium Stuttgart

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