28. November 2024 / Inside-News

Verband Deutscher Varieté-Theater feiert großen Triumph über GEMA

Urteil zugunsten des VDVT ist rechtskräftig

**GEMA verliert 12 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen Varieté-Theater**

Nach mehr als einem Jahrzehnt hat die GEMA ihren Rechtsstreit mit dem Verband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) endgültig verloren. Die Auseinandersetzung, die seit 2012 zahlreiche Verhandlungen und Gerichtsverfahren nach sich zog, endete mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München, das die GEMA-Gebühren für Varieté-Theater deutlich senkte. Das OLG München entschied bereits am 25. August 2023, dass der Gebührenanteil der GEMA von zuletzt 4,3 % der Einnahmen auf 2,88 % der Nettoeinnahmen reduziert wird. Für Shows mit weniger als 120 Minuten Musikanteil kann der Satz sogar weiter sinken – bei lediglich 60 Minuten Musikanteil liegt die Gebühr nur noch bei 1,44 %.

Nachdem die GEMA ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2024 zurückzog, wurde das Urteil rechtskräftig. Brien Dorenz, Rechtsanwalt des VDVT, zeigte sich erleichtert: „Das ist ein enormer Erfolg für die gesamte Varietébranche und Kulturszene. Die überhöhten Gebührenforderungen der GEMA hätten eine ganze Branche in den Ruin treiben können. Dieses Urteil bringt nun dringend benötigte Gerechtigkeit.“

**Rückwirkende Entlastung für die Branche** Besonders bedeutend ist die Entscheidung auch, weil sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 gilt. Mitglieder des VDVT können nun überzahlte Gebühren von der GEMA zurückfordern. Diese Entlastung kommt vor allem gemeinnützigen Einrichtungen wie dem Friedrichsbau Varieté in Stuttgart zugute.

Geschäftsführer Timo Steinhauer erklärte: „Die unverhältnismäßig hohen GEMA-Gebühren haben unseren Finanzierungsplan jahrelang belastet. Das Urteil verschafft uns in einer Zeit steigender Kosten endlich Luft.“

**Breite Auswirkungen auf Kulturveranstaltungen** Das Urteil ist nicht nur für Varieté-Theater relevant. Auch andere Branchen, darunter Betreiber von Weihnachtsmärkten, kämpfen regelmäßig mit den hohen Gebührenforderungen der GEMA. Einige Märkte verzichten mittlerweile sogar ganz auf Musik, um die Kosten zu vermeiden.

Olaf Stegmann, Präsident des VDVT, unterstrich die Bedeutung des Urteils: „Die GEMA-Gebühren haben zahlreiche kulturelle Einrichtungen an die Existenzgrenze gebracht. Dass wir jetzt einen faireren Rahmen erreicht haben, ist ein großer Sieg für die Kultur.“

Der VDVT vertritt unter anderem das Friedrichsbau Varieté in Stuttgart, das Roncalli‘s Apollo Varieté in Düsseldorf sowie den Friedrichstadtpalast in Berlin. Das Urteil gibt der Branche nun eine sichere Grundlage bis mindestens Ende 2025 – und einen Hoffnungsschimmer für die Zukunft.

Bildnachweis: Friedrichsbau Varieté/Timo Steinhauer

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