3. Februar 2025 / Inside-News

Neuen psychoaktiven Stoffen

Bereits geringste Mengen können lebensgefährlich wirken

Veröffentlicht am 3. Februar 2025 um 08:19 Uhr

Landeskriminalamt warnt vor neuen psychoaktiven Substanzen

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat eindringlich vor neuen psychoaktiven Substanzen gewarnt, die derzeit frei im Internet erhältlich sind. Obwohl diese Stoffe oft als „Forschungschemikalien“ deklariert werden, lehnen sie sich an verbotene Drogen an – und entziehen sich aufgrund geringfügiger chemischer Veränderungen bisher den gesetzlichen Regelungen.

In jüngster Vergangenheit konnten mehrere dieser Substanzen im Zusammenhang mit tödlichen Rauschgiftepisoden festgestellt werden. Experten warnen, dass schon geringe Mengen aufgrund des fehlenden Wissens über die genauen Wirkstoffkonzentrationen zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Eine besondere Gefahr besteht, wenn diese Substanzen in Kombination mit anderen Betäubungsmitteln oder Medikamenten konsumiert werden, da die Wechselwirkungen unvorhersehbar sind.

Ein besonders bedenklicher Vertreter dieser neuen Stoffe ist die Gruppe der Nitazene – hochpotente synthetische Opioide, die in den 1950er Jahren ursprünglich zu Forschungszwecken entwickelt wurden, jedoch nie für den medizinischen Einsatz zugelassen wurden. Nitazene entfalten eine Wirkung, die Fentanyl ähnelt: Neben schmerzlindernden und sedierenden Effekten kann der Konsum auch ein starkes Hochgefühl hervorrufen. Allerdings gehen diese Effekte mit schwerwiegenden Nebenwirkungen einher, wie einer stark verminderten Atemaktivität, Herzrhythmusstörungen bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen. Die Nitazene werden in unterschiedlichen Formen angeboten, etwa als Pulver, Tabletten, Pillen oder in flüssiger Form.

Auch das Bundeskriminalamt weist in einer aktuellen Mitteilung auf die Gefahren synthetischer Opioide hin, die wiederholt mit schweren Vergiftungen und Todesfällen in Verbindung gebracht werden (weitere Informationen unter BKA-Kurzmeldungen).

Angesichts der unkalkulierbaren Risiken rät das Landeskriminalamt Baden-Württemberg dringend vom Konsum dieser als „legal“ beworbenen Substanzen ab.

Bildnachweis: Symbolbild, LKA BW

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