Umtausch von Führerscheinen geht weiter
Abschied von Schein & Co. 🚗🏍️
Die große Führerschein-Runderneuerung geht in die nächste Runde: In der EU sollen bis 2033 nur noch einheitliche und fälschungssichere Kartenführerscheine mit aktuellem Foto im Umlauf sein. Damit ist endgültig Schluss mit grauem „Lappen“, rosa „Fleppen“ – und jetzt auch mit älteren Kartenführerscheinen aus der Zeit um die Jahrtausendwende.
Nächster Stichtag: 19. Januar 2026
Bis zu diesem Datum müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum findet sich bei Kartenführerscheinen unter Ziffer 4a.
Wer 1953 oder später geboren ist, musste sein Dokument bereits in den vergangenen Jahren erneuern.
Wer hat noch Zeit?
Am meisten Luft haben Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind: Sie müssen ihren Führerschein erst bis 19. Januar 2033 umtauschen. Neu ist auch: War der alte Führerschein unbefristet gültig, muss der neue Kartenführerschein künftig alle 15 Jahre erneuert werden – ähnlich wie Personalausweis oder Reisepass.
Pflichtumtausch – sonst droht Ärger
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer den Termin verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Außerdem kann es Probleme geben, etwa bei Mietwagen oder Fahrten ins Ausland.
Keine Sorge: Fahrerlaubnis bleibt bestehen
„Beim Umtausch geht es ausschließlich um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis selbst“, erklärt Thomas Riedel vom Fahrerlaubniswesen der DEKRA. Bedeutet konkret: kein Sehtest, keine Gesundheitsprüfung und keine neue Fahrprüfung.
So läuft der Umtausch ab
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort. Benötigt werden:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
biometrisches Passfoto
bisheriger Führerschein
Die Gebühr beträgt 25 Euro.
👉 Tipp: Wer betroffen ist, sollte frühzeitig einen Termin vereinbaren – gerade zum Jahreswechsel kann es eng werden.
Fotocredits: Stuttgart Inside Archiv

