Grabkapelle auf dem Württemberg, Schloss Solitude: Feuerwerksverbot an Silvester.
Einhaltung wird durch Sicherheitspersonal kontrolliert
Zum Jahreswechsel herrscht auf dem Gelände an der Grabkapelle auf dem Württemberg und von Schloss Solitude erneut ein Feuerwerksverbot. Um den Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie der historischen Monumente zu gewährleisten, wird Sicherheitspersonal die Einhaltung kontrollieren.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bitten um Rücksichtnahme und Verständnis.
Bildnachweis: 39_solitdue_aussen_winter_6828_foto-norbert-stadler_2017_ssg-pressebild.jpg 40_stuttgart-rotenberg_aussen_winter_foto-christiane-grau_2018_ssg-pressebild.jpg

