3. August 2023 / Familie & Freizeit

Gemeinderat beschließt flexiblere Garantieverträge für Vermieter

Stuttgart, Garantie, Wohnungsakquise, Vermieter

Veröffentlicht am 3. August 2023 um 10:31 Uhr

Förderprogramm

Wohnungsakquise: Gemeinderat beschließt flexiblere Garantieverträge für Vermieter

Ab 3. August gilt das weiterentwickelte Förderprogramm „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“ des städtischen Sozialamts. Vermieter erhalten nun unterschiedliche Laufzeiten für Garantieverträge und höhere Zuschüsse. Der Gemeinderat hat die Neufassung am 26. Juli einstimmig beschlossen.

Anreiz für die Vermietung: Das Sozialamt bietet seit 2019 für Vermieter das Förderprogramm mit Garantieverträgen an. So versucht die Stadt Stuttgart, für Menschen mit geringem Einkommen Wohnungen zu finden.

Die Laufzeit der Garantieverträge kann nun auch fünf Jahre betragen und nach Ende dieser Laufzeit einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die maximale Förderung für Instandsetzung und Instandhaltung bestehenden Wohnraums wird dann für große Wohnungen, in denen mindestens fünf Personen leben, auf 15.000 Euro erhöht. Weiterhin besteht die Möglichkeit eines Zehn‐Jahres‐Vertrags. Mit dieser Flexibilisierung des kommunalen Förderprogramms will das Sozialamt mehr Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, ihre Wohnungen an Wohnungslose und Menschen aus einkommensschwachen Haushalten zu vermieten.

Förderanträge stellen können alle Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften, die innerhalb des Stadtgebiets ein Wohngebäude oder eine Wohnung besitzen. Sozialamt garantiert Zahlung bei Mietausfall

Der Garantievertrag umfasst zum einen eine Mietausfallgarantie und zum anderen eine direkte Ansprechperson beim Amt, die sich um alle Fragen rund um das Mietverhältnis kümmert. Im Gegenzug sichern die Vermieterinnen und Vermieter zu, dass die Miete innerhalb der Mietobergrenzen des Sozialamts und des Jobcenters liegt und ausschließlich an Personen vermietet wird, die das Sozialamt gezielt vermittelt.

Hinweis: Auskünfte über das Programm erteilt das Sozialamt der Stadt Stuttgart, Telefon 216−59064,

E‐Mail garantievertraege@tuttgart.de, Eberhardstraße 33, und sind einsehbar unter Garantieverträge

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