29. Dezember 2024 / Familie & Freizeit

Die Verbraucherzentrale hilft mit Tipps bei Umtausch von Weihnachtsgeschenken

Die Verbraucherzentrale hilft mit Tipps rund um die Reklamation und den Umtausch nach dem Weihnachtsfest

Veröffentlicht am 29. Dezember 2024 um 11:50 Uhr

Geschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte

Umtausch
Trifft das Geschenk absolut nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Sie nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Wenn das Präsent in einem Ladengeschäft gekauft wurde, sind Sie auf die Kulanz der Händler:innenangewiesen. Wenn nicht schon beim Kauf schriftlich zusichert wurde, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, muss es kein:e Händler:in zurücknehmen, weil es Ihnen nicht gefällt.

Kauf im Internet
Wurde das Präsent im Internet gekauft oder telefonisch bestellt, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Widerrufen (und die Ware zurückschicken) können Sie auch, wenn Ihnen der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist aber, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist.

Reklamation
Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss klemmt, haben Sie klare Rechte. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche bei Händler:innen geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob die Ware aus dem Internet oder einem Ladengeschäft stammt.

Rechte der Händler:innen
Händler:innen dürfen darauf bestehen, Produkte mit Mängeln reparieren zu lassen oder gegen ein gleichwertiges mangelfreies Produkt zu tauschen. Erst wenn das nicht gelingt, können Sie den Kaufpreis mindern oder auf Rückzahlung bestehen.

Vorteile für Kund:innen
Kommt es wegen des Mangels zum Streit, müssen Händler:innen innerhalb der ersten 12 Monatenach dem Kauf beweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging; das gilt auch bei latenten, also nicht sofort sichtbaren Mängeln. Händler:innen müssen beweisen, dass der Defekt an der Ware verursacht wurde, nachdem Sie sie erhalten haben – etwa durch falsche Bedienung.

Auch bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haften Verkäufer:innen. Gelingt Ihnen der Möbelaufbau also dadurch nicht, können Sie das Möbelstück zurückgeben.

Gutschein
Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Frist zur Einlösung endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt in der Regel eine Frist von drei Jahren.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/geschenke-umtauschen-das-sind-ihre-rechte-10498

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