12. Dezember 2024 / Ausbildung & Weiterbildung

Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend 2025“

Das Jugendamt bietet auch im Jahr 2025 eine Förderung für Institutionen an, die Projekte für Kinder und Jugendliche planen.

Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend 2025“: Förderanträge bis Februar einreichen

Schulen, Schülermitverwaltungen, gemeinnützige Vereine und Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Stuttgart können sich ab sofort um finanzielle Unterstützung für Projekte bewerben. Über den Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ werden größere Vorhaben ab 2.500 Euro gefördert, die eine Laufzeit von maximal drei Jahren haben. Anträge können bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.

Eine Eigenbeteiligung ist nicht notwendig, und auch eine Anschlussfinanzierung für erfolgreiche Projekte ist möglich. Welche Projekte eine Förderung erhalten, wird bis Ende Juli 2025 entschieden.

Mehr als ein Vierteljahrhundert für die Jugend
Die Stadt Stuttgart setzt sich seit über 25 Jahren für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein. Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 350.000 Euro stehen für Projekte zur Verfügung, die Themen wie Vielfalt, öffentliche Räume, Demokratiebildung, Sprache und Gesundheit in den Fokus rücken.

Für kleinere Projekte gibt es zudem das Ad-hoc-Verfahren, bei dem Zuschüsse bis zu 2.500 Euro beantragt werden können. Diese Anträge sind das ganze Jahr über möglich, solange das Gesamtbudget von 50.000 Euro nicht ausgeschöpft ist.

Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie Antragsunterlagen finden Interessierte online unter www.stuttgart.de/projektmittelfonds.

Fragen beantwortet das Jugendamt Stuttgart, Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“, Telefon 216−55895, E‐Mail projektmittelfondszdj@stuttgartde.

Bildnachweis: GettyImages/Fotografixx

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