Vogelgrippe in Stuttgart-West: H5N1 bei toter Graugans nachgewiesen
In Stuttgart-West ist bei einer verendeten Graugans das hochansteckende Influenza-A-Virus H5N1 festgestellt worden. Der amtliche Befund des Friedrich-Loeffler-Institut vom 24. Februar 2026 bestätigt den Verdacht auf Aviäre Influenza.
Für Wildvögel und Geflügel gilt das Virus als hochinfektiös, für Menschen und andere Säugetiere hingegen als schwer übertragbar. Die Stadt verzichtet aktuell auf eine Stallpflicht, da es sich um einen Einzelfall handelt und Gänse zu Beginn der Brutzeit meist standorttreu bleiben.
Geflügelhalter in der Pflicht
Die Veterinärbehörde rechnet damit, dass sich das Virus vor allem im Umfeld von Gewässern verbreiten könnte. Geflügelhalter in Stuttgart, die ihre Tiere noch nicht registriert haben, müssen dies umgehend nachholen.
Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen: Desinfektionsmatten am Stall, gründliche Reinigung von Geräten sowie Kleidungswechsel vor und nach dem Kontakt mit den Tieren. Erkrankte Tiere sind sofort zu melden. Entsprechende Schutzvorgaben greifen auch für die Vogelbestände der Wilhelma.
Hinweise für Spaziergänger und Hundehalter
Das Risiko für die Bevölkerung wird als sehr gering eingestuft, bislang ist in Deutschland keine Infektion beim Menschen bekannt. Dennoch gilt: Abstand zu toten oder auffällig kranken Wildvögeln halten und diese nicht berühren. Funde sollten der Veterinärbehörde oder dem Städtischen Vollzugsdienst gemeldet werden – insbesondere bei Wasser-, Greif- oder Rabenvögeln.
Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere in Gewässernähe und auf Gänseweiden anzuleinen, um ein Aufscheuchen möglicher Virusträger zu vermeiden.
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