Betreten von Eisflächen im Stadtgebiet Stuttgart verboten
Bei winterlichen Temperaturen und ersten Eisbildungen auf Stuttgarter Seen warnt die Landeshauptstadt vor Lebensgefahr: Das Betreten von Eisflächen und das Schlittschuhlaufen auf öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet sind per Polizeiverordnung verboten.
In Stuttgart ist derzeit kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben, es erfolgt aktuell auch keine Kontrolle der Stärke und Tragfähigkeit der Eisflächen. Das Betreten zugefrorener Gewässer ist lebensgefährlich. Erwachsene und Eltern werden gebeten, insbesondere Kinder und Jugendliche auf die sehr großen Gefahren von Eisflächen und auch die Eisregeln aufmerksam zu machen, die beispielweise durch die Deutsche Lebens‐Rettungs‐Gesellschaft DLRG zur Verfügung gestellt werden.

Eine sichere Möglichkeit zum Eislaufen bietet die Eiswelt Stuttgart: https://www.stuttgart.de/leben/sport/sportstaetten/eiswelt‐stuttgart.
Fotocredits: Stuttgart Inside/LHS

