3. Oktober 2026 / Aus aller Welt

Weißer Ring für breiteren Einsatz elektronischer Fußfesseln

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring sieht beim Thema elektronische Fußfesseln Spanien als Vorbild und verweist auf dortige Erfolge beim Schutz von Frauen vor Tätern. Um was es genau geht.

Die elektronische kann unter anderem dafür genutzt werden, Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. (Symbolfoto)
Veröffentlicht am 3. Oktober 2026 um 04:00 Uhr

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring spricht sich für einen breiteren Einsatz elektronischer Fußfesseln aus und nennt Spanien als Vorbild beim Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Auch die Reform des Gewaltschutzgesetzes geht der Bundesvorsitzenden Barbara Richstein und ihrem bisherigen Vize Patrick Liesching, inzwischen Ehrenvorsitzender, nicht weit genug, wie sie der Deutschen Presse-Agentur in Mainz sagten. 

Trotz der im Sommer 2027 in Kraft tretenden Reform werde hierzulande im politischen Raum mit Blick auf die Zukunft nur von einer niedrigen dreistelligen Zahl an Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz-Verfahren gesprochen, sagte Liesching. Es werde mit 200 bis 300 Probanden gerechnet. In Spanien seien durchgängig etwa 4.500 Männer im Fußfessel-Programm, bei einer deutlich geringeren Einwohnerzahl.

«Fußfessel nächstes Jahr effektiv auf die Straße bringen»

Bei solch vergleichsweise geringen Zahlen in Deutschland sei die Sorge des Weißen Rings, dass kein nennenswerter Effekt beim Schutz von Opfern häuslicher Gewalt erzielt werde. «Gegner der Fußfessel könnten sagen: Seht her, die Fußfessel bringt ja gar nichts», warnte Liesching. «Deswegen ist es aus unserer Sicht wichtig, dass man die Fußfessel nächstes Jahr effektiv "auf die Straße" bringt, nicht nur in ein paar hundert Fällen.»

Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt, die ab Sommer 2027 Wirkung entfaltet. Damit soll der Einsatz elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. 

Wann sonst eine Fußfessel zum Einsatz kommen kann 

Auf Grundlage von Ländergesetzen ist ein solcher Einsatz unter bestimmten Umständen schon möglich. Außerdem ist der Einsatz elektronischer Fußfesseln bundesweit bei Tätern möglich, die ihre Strafe vollständig verbüßt haben oder aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, wenn eine erhebliche Rückfallgefahr besteht. 

Auf richterliche Anordnung kann eine elektronische Fußfessel bei Gefährdern zur Terrorabwehr verwendet werden. Bei ausreisepflichtigen oder ausgewiesenen Ausländern, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, können damit räumliche Beschränkungen oder Kontaktverbote überwacht werden. 

In Spanien gebe es die elektronische Fußfessel landesweit seit 15 Jahren und es seien große Erfolge erzielt worden, sagte Liesching. Bereits kurz nach Einführung sei die Zahl der Femizide um 25 Prozent gesunken. «Bei uns wären das umgerechnet mehr als 60 Frauen im Jahr, die nicht getötet würden.» 

Ruf nach breiteren Möglichkeiten für Richter 

«Dafür bedarf es breiterer Möglichkeiten für die Richter, die Fußfessel einzusetzen, so wie es in Spanien der Fall ist» forderte Liesching. «Dort dürfen nicht nur Familiengerichte die Fußfessel verhängen. Es gibt stattdessen spezialisierte Gerichte, die sie sowohl in Zivil-, als auch in Strafverfahren verhängen können. Deshalb brauchen in Deutschland auch Strafgerichte diese Anordnungskompetenz.»

Menschen, die in Deutschland eine Fußfessel tragen, werden zentral von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen kontrolliert. Weil im Zuge der Gesetzesreform künftig mit mehr Personen mit Fußfesseln gerechnet wird, bekommt die GÜL mehr Stellen, wie Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Juli ankündigten. 

Zu der Forderung des Weißen Rings äußerte sich das Bundesjustizministerium auf Anfrage nicht. Man bewerte grundsätzlich keine einzelnen politischen Forderungen. Vor der Verabschiedung der Reform des Gewaltschutzgesetzes hatte Hubig gesagt, Spanien sei «viel, viel weiter», Deutschland hänge im Gewaltschutz hinterher. Das könne man nicht schönreden. Bei anderer Gelegenheit betonte sie auch, dass die elektronische Fußfessel nur ein Teil der Lösung sein könne, wenn es um die Vermeidung häuslicher Gewalt geht. 

Brutaler Fall sorgte in Spanien für großen «politischen Willen»

Bundesweit wurden zum Stichtag 31. Juli 2026 nach Angaben des hessischen Justizministeriums 150 Personen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Davon beruhten 124 auf Weisungen im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht. 24 Überwachungen beruhten auf Polizeigesetzen der Länder, zwei Überwachungen auf dem Aufenthaltsgesetz.

Für Liesching vom Weißen Ring haben die Deutschen ein zwiegespaltenes Verhältnis zur Fußfessel. Das sei in Spanien anders. 1997 habe ein brutaler Femizid landesweite Proteste ausgelöst. «Eine Frau war von ihrem Ex-Partner bei lebendigem Leib verbrannt worden. Danach gab es parteiübergreifend politischen Willen, effektiv gegen Partnerschaftsgewalt an Frauen vorzugehen.»

Die zuständige Staatsanwältin in Madrid habe berichtet, dass bislang keine einzige Frau, die am Fußfessel-Programm teilgenommen habe, getötet worden sei. «Diese Maßnahme schützt effektiv.» Vor Kurzem war er mit dem hessischen Minister Heinz in Spanien und informierte sich dort über das Thema. 

Ruf nach Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten

Heinz sagte: «Frauensicherheit ist in Spanien ein Thema, das auf den obersten Ebenen des Staates angesiedelt ist.» Gleichzeitig werde die Arbeit bei Fällen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt auf viele Köpfe verteilt. Zudem gebe es ein breites Unterstützungssystem für die Opfer während des Prozesses, der sie auch besonders fordere.

Aus technischer Sicht hält Liesching in Deutschland bis zu 5.000 Probanden mit Fußfessel für möglich. «Wir haben die technischen Möglichkeiten, jetzt müssen wir noch die rechtlichen erweitern.»


Bildnachweis: © Andreas Arnold/dpa
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