31. Januar 2025 / Aus aller Welt

Toter Ex-Boxprofi: Prozessauftakt mit hohem Polizeischutz

Warum musste Besar Nimani sterben? Mitten in Bielefeld treffen den früheren Sportler 16 Schüsse. Die Nebenkläger hoffen, dass der Prozess das Motiv aufzeigt.

Der wegen heimtückischen Mordes angeklagte 34-jährige Deutsche kündigte über seinen Anwalt an, sich zum Tatvorwurf nicht zu äußern.

Unter massivem Polizeischutz hat am Landgericht Bielefeld der Prozess um den gewaltsamen Tod des ehemaligen Boxprofis Besar Nimani begonnen. Die Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft verzögerte sich um 45 Minuten. Vor dem Saal mussten zuvor die Besucher, Nebenkläger und Medienvertreter durch eine zeitaufwendige Sicherheitskontrolle. 

Der wegen heimtückischen Mordes angeklagte 34-jährige Deutsche kündigte über seinen Anwalt an, sich zum Tatvorwurf nicht zu äußern. Zu einem späteren Zeitpunkt sage er möglicherweise etwas zu seinem Lebenslauf.

Laut Anklage soll der Bielefelder den ehemaligen Mittelgewichtsboxer am 9. März 2024 gegen 18.00 Uhr in der Bielefelder Innenstadt vor einem Friseursalon mit insgesamt 16 Schüssen niedergestreckt haben. Zusammen mit einem weiteren Mann, nach dem noch mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, soll er die Tat geplant und durchgeführt haben. Das Motiv ist bis heute unklar. 

Unmittelbar geschossen - Heimtücke

Wie Staatsanwalt Veit Walter erläuterte, habe der 38-jährige Nimani nicht mit dem Angriff rechnen können. Die beiden Männer hätten ihm aufgelauert, deshalb die Anklage wegen heimtückischen Mordes. Beide Männer trugen laut Walter geladene Waffen, hätten ohne Vorwarnung unvermittelt geschossen und ihren gemeinsamen Tatplan umgesetzt.

Der ehemalige Profisportler wurde mehrfach, auch in Herz und Lunge, getroffen und verblutete noch am Tatort. Ein Urteil will das Landgericht frühestens Ende März verkünden. Mehre Familienmitglieder des Opfers treten als Nebenkläger auf. Der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine kündigte in Richtung der voll besetzten Zuschauerplätze an, Zwischenrufe nicht zu akzeptieren und Störer des Saals zu verweisen.


Bildnachweis: © Friso Gentsch/dpa
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