25. Juli 2024 / Aus aller Welt

Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht

Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst - und das war's noch nicht.

Jerome Boateng war vom Gericht schuldig gesprochen und verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft will, dass das Verfahren damit nicht beendet ist. (Archivbild)

Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil offen gelassen, ob sie Revision einlegen wird. 

Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. 

Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. 

«Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren», sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden. 


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Kein Karnevalsumzug für 2025 in Stuttgart ?
Veranstaltungen

Wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht, verwandelt sich Stuttgart in eine farbenfrohe Partyzone.

weiterlesen...
Vom Macher zum Talker ! Wer ist Tobias Beyer und warum macht er Podcasts
People

Podcast Fette Platte stellt Personen und Persönlichkeiten aus der Region Stuttgart vor.

weiterlesen...
The show must go on - Timo Steinhauer Geschäftsführer Friedrichsbau Varieté Stuttgart
Podcast

Timo Steinhauer Geschäftsführer des legendären Friedrichsbau Varieté in Stuttgart, über atemberaubende Shows

weiterlesen...

Neueste Artikel

Kreuzchen dran - ARD-Angebote für Erst- und Jungwählende
Inside-News

Für alle, die den ersten Schritt an die Wahlurne gut vorbereitet machen wollen, bietet die ARD umfassende Informationen

weiterlesen...
Was passiert hier in Stuttgart? Wir müssen sprechen lieber Zoltán Bagaméry! Fette-Platte der Talk.
Podcast

Tobias Beyer im Gespräch mit Zoltán Bagaméry, Immobilienunternehmer, Kiwanis- Präsident, Smart Circle Veranstalter

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Frau kämpft nach 60 Jahren gegen Zungenbiss-Urteil
Aus aller Welt

Der Fall gilt als einer der kontroversesten in der Geschichte Südkoreas: Eine Frau, die sich bei einem Vergewaltigungsversuch wehrte, wird verurteilt. 60 Jahre dauert es, bis sie in Berufung geht.

weiterlesen...
Messerattacke in Österreich - ein Toter und fünf Verletzte
Aus aller Welt

Ein junger Syrer soll im Zentrum der Stadt Villach Menschen mit einem Messer attackiert haben. Ein Essenslieferant stoppte den Angreifer. Er stammt ebenfalls aus Syrien.

weiterlesen...