1. Juli 2025 / Aus aller Welt

Schuhbeck: Lebe von 1138 Euro Rente

Der Prozess in München gibt Einblicke, wie Alfons Schuhbeck seine Geschäfte führte. Er beruft sich auch auf falsche Beratung. Und die Staatsanwaltschaft kommt ihm entgegen.

Schuhbeck betritt am zweiten Verhandlungstag den Gerichtssaal.

Star-Koch Alfons Schuhbeck bekommt heute nach eigenen Angaben 1138,76 Euro Rente. «Davon lebe ich», sagte er vor dem Landgericht München I. Sein Bruder zahle seine Krankenversicherung, mit der Miete für seine Wohnung, die 4800 Euro im Monat koste, sei er im Rückstand. Freunde gäben ihm Geld dafür, aber das reiche nicht. «Insgesamt muss ich meine persönlichen Verhältnisse neu ordnen.»

Staatsanwaltschaft: Firmen lange zahlungsunfähig

Laut Auswertungen einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München I waren Schuhbecks Firmen schon zahlungsunfähig, lange bevor Insolvenz angemeldet wurde. Das geht ihren Angaben zufolge aus den Kontounterlagen seiner Restaurants, des Partyservices oder seiner Kochschule hervor, wie die Sachbearbeiterin aus der Wirtschaftsabteilung als Zeugin vor Gericht sagte. 

Seitenlange Excel-Tabellen habe sie für insgesamt elf Unternehmen angelegt, überall habe sich ein ähnliches Bild gezeigt: «Es ist schon aufgefallen, dass bei einem Großteil der Firmen die Forderungen der Gläubiger die liquiden Mittel teilweise deutlich überstiegen haben», sagte sie über das «Schuhbeck-Imperium». 

Der 76-Jährige hat die Vorwürfe der Anklage, die ihm unter anderem Insolvenzverschleppung und Betrug mit Corona-Hilfen vorwirft, eingeräumt. «Das alles ist mir über den Kopf gewachsen», sagte er am zweiten Prozesstag, an dem er auch eine Erklärung über seine persönlichen Verhältnisse abgab. Er beruft sich allerdings auch darauf, sich an die Ratschläge seines damaligen Steuerberaters gehalten zu haben. 

Schuhbecks Geständnis ist Voraussetzung für einen Deal

Das Geständnis, das Schuhbeck zu Beginn des Prozesses abgelegt hat, ist Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Verfahrensbeteiligten. Schuhbeck erwartet nun - wenn sich im Prozess nichts ergibt, was dem entgegensteht - eine Gesamtstrafe zwischen mindestens vier und höchstens vier Jahren und acht Monaten. 

Darin eingerechnet sind allerdings schon die drei Jahre und zwei Monate, zu denen das Landgericht München I Schuhbeck bereits im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt hatte. Eine solche rückwirkende Bildung einer Gesamtstrafe ist dann vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn die Taten zeitlich so liegen, dass sie auch schon im ersten Prozess hätten angeklagt werden können. 

Staatsanwaltschaft beantragt Teileinstellung

Am zweiten Prozesstag kam die Staatsanwaltschaft Schuhbeck entgegen und beantragte «zur Prozessverschlankung» die Verfahrenseinstellung bei einzelnen angeklagten Taten - «auch weil wir es ihm hoch anrechnen, dass er sich trotz seines Gesundheitszustandes diesem Verfahren stellt». 

Nach Angaben seiner Anwälte ist Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt und wird außerhalb des Gefängnisses behandelt. Der Vollzug seiner derzeitigen Haftstrafe ist aus gesundheitlichen Gründen bis Mitte September ausgesetzt. 


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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