30. Dezember 2024 / Aus aller Welt

Nach Notfall-Landung: Swiss-Flugbegleiter gestorben

Die Lufthansa-Tochter geht davon aus, dass ein Triebwerksproblem zur Rauchentwicklung führte. Die Untersuchung zu dem Vorfall läuft noch.

Das Flugzeug musste wegen Rauchs in der Kabine in der österreichischen Stadt Graz landen. (Archivbild)

Eine Woche nach der notfallmäßigen Landung eines Swiss-Flugzeugs in Graz wegen Rauchs in der Kabine ist ein Flugbegleiter in einer Klinik gestorben. Das teilte die Schweizer Lufthansa-Tochter mit. 

«Wir sind alle zutiefst schockiert über den Tod unseres geschätzten Kollegen», teilte Swiss-Chef Jens Fehlinger mit. «Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen des jungen Mannes, deren Schmerz unermesslich sein muss.»

Triebwerksprobleme

Der Airbus A220-300 war am 23. Dezember von Bukarest nach Zürich unterwegs. Nach Angaben der Fluggesellschaft waren Triebwerksprobleme entstanden und es hatte sich Rauch in Kabine und Cockpit verbreitet. Deshalb musste die Maschine im österreichischen Graz landen. Die Insassen und die Crew mussten nach der problemlosen Landung auf der Piste die Maschine über Notfallrutschen verlassen. Der Flughafen Graz war mehrere Stunden gesperrt. 

Zwölf der 74 Passagiere sowie zwei Mitglieder der Besatzung wurden in ein Krankenhaus gebracht. Fast alle konnten die Klinik inzwischen wieder verlassen - bis auf den nun verstorbenen Mitarbeiter, der auf einer Intensivstation behandelt worden war.

Österreichische Behörden am Zug

Die Ermittlungen zu der genauen Ursache des Vorfalls laufen noch, wie ein Swiss-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nach Angaben der Airline sind die Untersuchungen zum Grund und zu den Auswirkungen der Rauchentwicklung aufwendig. Die Fluggesellschaft habe noch nicht Zugriff auf alle Daten und technischen Informationen, da die Behörden in Österreich mit der primären Untersuchung betraut seien. «Bis wir gesicherte Informationen haben, bitten wir um Verständnis, dass wir dazu momentan keine weiteren Details mitteilen können. Spekulationen sind in solchen Fällen unseriös», hieß es.


Bildnachweis: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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