4. April 2025 / Aus aller Welt

Leichenteile in Tiefkühltruhe: Lebenslang wegen Mordes

Bei einem Mann werden Leichenteile in einer Tiefkühltruhe entdeckt. Nun verurteilt ihn das Landgericht Bielefeld wegen Mordes.

Der Angeklagte ist nun wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild)
Veröffentlicht am 4. April 2025 um 16:39 Uhr

Ein halbes Jahr nach dem Fund menschlicher Leichenteile in einer Kühltruhe ist ein Angeklagter wegen Mordes und Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das sagte ein Sprecher des Gerichts nach dem Urteil, das nicht rechtskräftig ist. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

Das Gericht habe das Mordmerkmal der Verdeckung festgestellt, schilderte der Sprecher. Demnach habe der Angeklagte sein Opfer niedergeschlagen und dann - um die Körperverletzung zu verdecken - den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades umgebracht. Der 62-Jährige galt zum damaligen Zeitpunkt schon seit einem Jahr als vermisst.

Grausiger Fund in Gefriertruhe

Ermittler hatten im Oktober 2024 in der Wohnung des polnischen Staatsangehörigen im ostwestfälischen Verl 14 tiefgefrorenen Leichenteile entdeckt. Todesursache war laut Obduktion ein Schädelhirntrauma durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf.

Dem Fund war ein Streit unter mehreren Männern aus der Trinkerszene an einem Bahnhofsgebäude vorausgegangen. Ein Zeuge hatte gehört, dass es bei dem Wortwechsel um ein Tötungsdelikt ging. Einer Polizeistreife gegenüber hatte der damals 40-Jährige dann emotionslos eingestanden, dass die Beamten in seiner Wohnung eine Leiche finden würden.

Prozessbeginn zunächst wegen Totschlags 

Der Prozess hatte zunächst wegen Totschlags vor rund einem Monat begonnen. Einem als Zeugen vernommenen Psychiater zufolge hatte der Angeklagte von fehlenden Hilfen, Suizidversuch, Alpträumen und finanziellen Problemen berichtet.

Er habe auch geschildert, wie die Leiche drei Tage lang in seiner Wohnung gelegen habe, bis er sie gewaschen, zerteilt und eingefroren habe. Am Tattag habe er viel getrunken und das spätere Opfer auf dem Heimweg von einem Kumpel mit zu sich nach Hause eingeladen.

Der Gerichtssprecher sagte auf dpa-Anfrage, es sei in dem Verfahren auch eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholkonsums diskutiert worden. Das Landgericht habe aber nicht feststellen können, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch den Alkoholkonsum beeinträchtigt gewesen sei.


Bildnachweis: © Guido Kirchner/dpa
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