6. Juni 2025 / Aus aller Welt

Lachgas-Verbot für Jugendliche auf dem Weg

Lachgas ist zu einer Freizeitdroge geworden und häufig nicht schwer zu bekommen. Dabei warnen Experten seit längerem vor Gefahren, besonders für Jüngere. Jetzt kommen strengere Vorgaben in Sicht.

Lachgas soll nicht mehr einfach in Automaten zu kaufen sein. (Archivbild)

Der Verkauf von Lachgas als riskante Partydroge soll vor allem zum Schutz junger Menschen bundesweit beschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche sollen Erwerb und Besitz verboten werden, wie ein jetzt auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorsieht. Generell untersagt werden sollen der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Auch die Verfügbarkeit von K.o-Tropfen, die teils als «Vergewaltigungsdroge» genutzt werden, soll eingedämmt werden.

«Kein harmloser Spaß»

Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass Lachgas «kein harmloser Spaß», sondern besonders für Kinder und Jugendliche mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden sei. «Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit», heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei direktem Konsum aus einer Kartusche drohten wegen der Abkühlung auf bis zu 55 Grad minus Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. Einen Entwurf für Verkaufsverbote hatte auch noch Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.

Im Visier stehen auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen künftig unter ein «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen.

Ausnahmen für Sprühsahne 

Weil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.

Der Entwurf geht jetzt in die weitere regierungsinterne Abstimmung und muss dann noch ins Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden. In Kraft treten sollen die Neuregelungen drei Monate nach der Verkündung - zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten und für Altersprüfungen.


Bildnachweis: © Julian Stratenschulte/dpa
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