Wegen der tödlichen Misshandlung eines kleinen Kindes mit heißem Wasser hat am Landgericht Itzehoe ein Prozess gegen einen 31-Jährigen begonnen. Der Angeklagte soll am 3. Juli vergangenen Jahres den zweijährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung im schleswig-holsteinischen Wedel verbrüht haben. Er habe den Jungen am Abend im Badezimmer mit heißem Wasser aus der Armatur übergossen, hieß es in der Anklage. Mit Ausnahme von Kopf, Hals, Nacken und einem Arm habe er großflächige Verbrühungen erlitten. Das Kind starb 41 Tage später an einem Multiorganversagen infolge der thermischen Einwirkung auf die Haut, wie der Staatsanwalt sagte. Die Anklage gegen den 31-Jährigen lautet auf Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung Schutzbefohlener. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als Totschlag gewertet, doch das Gericht ließ eine veränderte Anklageschrift zu. Der Angeklagte sei verdächtig, das Mordmerkmal der Grausamkeit verwirklicht zu haben, erklärte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht. Es werde eine Einlassung zu einem späteren Zeitpunkt geben, kündigte seine Verteidigerin Constanze von der Meden an. Die Strafkammer hat 15 Fortsetzungstermine bis zum 21. Mai angesetzt. Am 26. März sollen erste Zeugen und am 31. März die Mutter des Kindes gehört werden. Sie ist Nebenklägerin in dem Prozess.
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Kind stirbt nach Verbrühung – Mordprozess gegen 31-Jährigen
Ein Zweijähriger erleidet schwerste Misshandlungen, an denen er nach langer Qual stirbt. Jetzt hat vor dem Landgericht Itzehoe ein Prozess gegen den früheren Lebensgefährten der Mutter begonnen.
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