2. Juli 2025 / Aus aller Welt

Lachgas-Verbot für Minderjährige auf dem Weg

Lachgas ist zu einer riskanten Freizeitdroge geworden und oft leicht zu bekommen. Dabei warnen Experten vor Gefahren, besonders für Jüngere. Jetzt kommen Beschränkungen in Sicht.

Lachgas ist als Partydroge beliebter geworden - und oft leicht zu bekommen. (Archivbild)

Lachgas, das zunehmend als Partydroge konsumiert wird, soll für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten werden. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg, der Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Verboten werden sollen generell der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die teils als «Vergewaltigungsdroge» eingesetzt werden, soll mit den Plänen ebenfalls deutlich beschränkt werden.

«Kein harmloser Partygag»

In Kraft treten soll das Gesetz noch in diesem Jahr, wie Warken deutlich machte. Gerade für Kinder und Jugendliche sei der Konsum von Lachgas mit hohen Risiken verbunden - etwa Bewusstlosigkeit und bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. «Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden.» Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnte, Lachgas sei «kein harmloser Partygag». Ein Grund für zunehmenden Konsum bei Jüngeren sei die einfache Verfügbarkeit und das Versetzen mit Geschmacksaromen, das zur Verharmlosung beitrage.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, über Luftballons ein. «Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit», heißt es im Entwurf. Bei direktem Konsum aus Kartuschen drohten wegen der Kühlung Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.

Auch K.o.-Tropfen im Visier

Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen. Verboten werden die Herstellung, das Inverkehrbringen und der Handel.

Der Entwurf geht nun in den Bundestag. Beschlossen werden soll das Gesetz nach der Sommerpause im Herbst. Vorgesehen ist noch eine Übergangszeit von drei Monaten nach der Verkündung - zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten. Einen ähnlichen Entwurf hatte auch schon Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.

Ausnahmen für Sprühsahne

Weil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.


Bildnachweis: © Julian Stratenschulte/dpa
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