Der Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute könnte in Deutschland bald verboten werden. Das Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der unter anderem ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht, wie das Ressort in Berlin mitteilte. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen könnten die Regelung noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar an ein anstehendes Gesetz anfügen. Sie zielt auch auf strengere Beschränkungen für sogenannte K.o-Tropfen. Lauterbach hatte deutlich gemacht: «Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein.» Deswegen gehe er davon aus, dass Lachgas und sogenannte K.-o.-Tropfen noch in dieser Legislatur mit den Stimmen einer großen Mehrheit im Parlament gesetzlich unterbunden werden könnten. Allein kann die rot-grüne Minderheitsregierung dies nach dem Aus der Ampel-Koalition nicht mehr beschließen. Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lauterbach erläuterte auf dem Portal X, dies sei ein wichtiges Problem für viele junge Menschen geworden. «Ein Verbot schützt sie vor langfristigen neurologischen Schäden.» Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben. Im Visier stehen zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen Lachgas und die beiden anderen Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen würde zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf Minderjährige kommen. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher. Von Verboten ausgenommen bleiben sollen «anerkannte Verwendungen» zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und die Verwendung als Arzneimittel. Weiter möglich sein soll auch die Verwendung in Behältnissen, bei denen wegen ihrer Beschaffenheit kein realistisches Missbrauchsrisiko besteht - beispielsweise bei Fertigsprühsahne. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis äußerte sich überzeugt, dass das Vorhaben im Bundestag auf große Zustimmung stoßen werde. «Wir werden in dieser Legislaturperiode den Missbrauch von Lachgas als Partydroge eindämmen und damit insbesondere den Jugendschutz weiter stärken.» Auch der Bundesrat hatte sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche eingesetzt. Der Missbrauch könne «erhebliche Gesundheitsschädigungen zur Folge haben, verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und der Entwicklung von Abhängigkeiten.» Zu Strafen in Zusammenhang mit der Verwendung von K.o.-Tropfen veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss. Wer sie einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutzt demnach kein «gefährliches Werkzeug». Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeutung. Der BGH kippte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden. Im konkreten Fall soll ein Mann einer Bekannten Gammabutyrolacton in ein Getränk gemischt und dann sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Das Landgericht hatte das Verabreichen der Tropfen mit einer Pipette als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gewertet und den Angeklagten unter anderem wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.Konsum über Luftballons
Mögliche Beschränkungen
Auch Länder für Lachgas-Verbot
BGH-Entscheidung zu K.o-Tropfen
Bildnachweis: © Julian Stratenschulte/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Kommt noch ein schnelles Lachgas-Verbot?
Lachgas ist zu einer Partydroge geworden, dabei warnen Experten vor Risiken vor allem für Jugendliche. Für Beschränkungen gibt es jetzt eine Vorlage - aber wird sie auch umgesetzt?
Meistgelesene Artikel
- 5. Januar 2026
Umbruch – Nachtschicht denkt Zukunft neu
Zwischen Krise und Chance: Die Nachtschicht startet mit Maja Göpel und starken Stimmen in eine neue Reihe zum Thema Umbruch.
- 29. Dezember 2025
Silvester in Stuttgart
Noch keine Pläne für den Jahreswechsel? Kein Problem, Silvester in Stuttgart bietet jede Menge Möglichkeiten: Events, festliche Menüs, Kultu
- 28. Dezember 2025
Wie fahren Bus und Bahn an Silvester und Neujahr?
SSB Fahrpläne an Silvester und Neujahr jetzt über die Fahrplanauskunft abrufbar
Neueste Artikel
- 21. Januar 2026
«Aktenzeichen XY...» sucht Hinweise auf Sparkassen-Coup
Rote und gelbe Handschuhe, gestohlene Kennzeichen: Die Polizei sucht mit Hilfe des ZDF nach Hinweisen auf Täter des Einbruchs in den Tresorraum einer Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen.
- 21. Januar 2026
Wieder Zugunglück in Spanien - Banges Warten auf Gewissheit
Nach zwei tödlichen Bahnunglücken in kurzer Folge geht in Spanien die Angst vor dem Zugfahren um. Angehörige von Vermissten warten derweil verzweifelt auf die Identifizierung der Todesopfer.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 21. Januar 2026
«Aktenzeichen XY...» sucht Hinweise auf Sparkassen-Coup
Rote und gelbe Handschuhe, gestohlene Kennzeichen: Die Polizei sucht mit Hilfe des ZDF nach Hinweisen auf Täter des Einbruchs in den Tresorraum einer Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen.
- 21. Januar 2026
Wieder Zugunglück in Spanien - Banges Warten auf Gewissheit
Nach zwei tödlichen Bahnunglücken in kurzer Folge geht in Spanien die Angst vor dem Zugfahren um. Angehörige von Vermissten warten derweil verzweifelt auf die Identifizierung der Todesopfer.

