17. Juli 2025 / Aus aller Welt

Jimi Blue Ochsenknecht auf freiem Fuß

Die Reise durch deutsche Gefängnisse endete für Jimi Blue Ochsenknecht in Österreich. Dort läuft ein Verfahren wegen schweren Betrugs gegen ihn. Der 33-Jährige muss aber nicht in Untersuchungshaft.

Jimi Blue Ochsenknecht kommt gegen 15.000 Euro Kaution auf freiem Fuß. (Archivbild)
Veröffentlicht am 17. Juli 2025 um 17:21 Uhr

Der Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht ist nach seiner Auslieferung nach Österreich wieder auf freiem Fuß. Er wurde laut Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro freigelassen. «Herr Ochsenknecht hat gelobt, sich bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich aufzuhalten und hat seinen Reisepass bei Gericht hinterlegt», teilte die Justizbehörde mit.

Der 33-Jährige wurde nach Österreich ausgeliefert, weil er dort eine Hotelrechnung von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt haben soll. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen schweren Betrugs.

Prozess wohl im Herbst

Der Strafantrag sei eingebracht, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Innsbruck. Nun müsse ein Richter oder eine Richterin einen Hauptverhandlungstermin festlegen. Üblicherweise dauere es bis zum Prozess zwei, drei Monate, so die Sprecherin. Abgesehen vom Aufenthalt in Österreich gebe es ihres Wissens nach bis dahin keine weiteren Auflagen für Ochsenknecht wie zum Beispiel wöchentliches Melden bei der Polizei.

Der Sohn des Schauspielers Uwe Ochsenknecht und dessen früherer Ehefrau Natascha hatte Ende 2021 in einem Hotel in Tirol mehrere Tage lang einen Geburtstag gefeiert und soll die hohe Rechnung trotz mehrfacher Ermahnung, Ratenzahlungsangeboten und Gerichtsverhandlungen nicht gezahlt haben.

Nach seiner Freilassung hatte der Schauspieler sehr einfache Wünsche. «Ab nach Hause. Erstmal Snow anrufen und Bart rasieren», schrieb der 33-Jährige auf Instagram. Snow ist seine dreijährige Tochter.

Zum Tatverdacht nicht geäußert

Bei der Vernehmung durch die zuständige Haftrichterin habe Ochsenknecht erklärt, «für die Sache die Verantwortung zu übernehmen und dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen», so die Staatsanwaltschaft. Im Übrigen habe er von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich zum Tatverdacht nicht zu äußern.

Ochsenknecht war Ende Juni nach der Landung am Hamburger Flughafen vorläufig festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.

«Ich hätte wissen müssen, wie ernst die Situation ist und ich hätte es niemals so weit kommen lassen. Das war falsch», schrieb er auf Instagram.

Er war in den vergangenen Tagen in einem Gefangenentransport über mehrere Zwischenstationen schließlich den österreichischen Behörden übergeben worden.

Die Schulden sind zurückgezahlt worden

Die Rechnung ist Ochsenknechts Management zufolge mittlerweile beglichen. Auch der Hotelchef bestätigte den Eingang des Geldes. «Ich habe heute einen Kontoauszug bekommen, dass das Geld auf dem Konto meiner Anwaltschaft eingegangen ist und somit ist das Thema für mich erledigt», sagte Hotelchef Wilhelm Steindl der Deutschen Presse-Agentur unlängst.

Weil der Vermögensschaden mehr als 5.000 Euro betrage, sei dieser Verdacht als schwerer Betrug zu qualifizieren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Strafdrohung für dieses Delikt betrage Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. «Dass der Beschuldigte den Betrag nunmehr bezahlt hat, ändert am Tatverdacht grundsätzlich nichts», könne aber im Falle einer Verurteilung als mildernd berücksichtigt werden.

Seit wann wurde Ochsenknecht gesucht?

Ochsenknecht habe bereits seit Anfang Dezember 2024 von dem Ermittlungsverfahren gewusst, so die Staatsanwaltschaft. Er sei aber an der angegeben Wohnadresse in Italien nicht anzutreffen gewesen. In Deutschland habe er keinen Wohnsitz gehabt, hieß es. «Aufgrund dieses Verhaltens, weil der Beschuldigte Kenntnis vom Verfahren hatte, aber nicht greifbar war, bestand der Verdacht, dass er sich dem Verfahren entzieht», teilte die Justizbehörde mit. Daher habe die Staatsanwaltschaft Innsbruck Fluchtgefahr angenommen und einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen.


Bildnachweis: © Annette Riedl/dpa
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