Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorlegen, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellt. «Der Rechtsstaat muss mehr tun, um Menschen vor Gewalt zu schützen», sagte die SPD-Politikerin nach der Justizministerkonferenz in Leipzig. Von den Ressortchefs der Länder bekam Hubig allerdings keinen vollen Rückenwind - sie konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Konkret geht es um Aufnahmen, bei denen zielgerichtet etwa der bekleidete Po einer Frau gefilmt oder fotografiert werde, um sich daran gegebenenfalls sexuell zu erregen. Ein solcher Fall einer Joggerin in Köln hatte für Aufsehen gesorgt. Die junge Frau hatte eine Petition gestartet, damit solche Handlungen strafbar werden. Auch die Justizministerinnen und -minister der Länder berieten in Leipzig darüber, ob diese Art von Voyeurismus ein Straftatbestand werden solle. Einen entsprechenden Antrag zur Verschärfung des Sexualstrafrechts hatten Nordrhein-Westfalen und Hamburg eingebracht. Einigen konnten sie sich jedoch nicht, Bedenken kamen von der Unionsseite. Zwar seien sich alle einig, dass ein solches Verhalten vollkommen inakzeptabel sei, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). «Ich verurteile diese Belästigung von Frauen.» Aber das Strafrecht sei keine «Super-Moral-Instanz» und dürfe nicht durch immer neue Sondertatbestände zersplittert werden. Hubig will dennoch einen Gesetzentwurf vorlegen. «Wir tüfteln an der Norm, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten abzugrenzen», sagte sie. Es gehe um Verhalten, durch das Frauen erheblich beeinträchtigt würden, Angst hätten und ihr Verhalten änderten, sagte Hubig. Die Gesellschaft müsse «klare Stoppschilder» aufstellen und sagen: «Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar». Klar sei aus ihrer Sicht aber: Landschaftsfotos, auf denen zufällig eine Joggerin mit abgelichtet worden sei, sollten nicht strafbar werden. «Wir wollen nicht die Sittenpolizei sein.» Als Beispiel nannte Hubig den Fall der Kölnerin Yanni Gentsch. Während sie im Februar joggte, hatte ein radfahrender Mann ihren Po gefilmt. Gentsch stellte den Mann zur Rede und filmte den Schlagabtausch, der seitdem tausendfach in sozialen Medien geklickt, geteilt und kommentiert wurde. Die Polizei habe ihr jedoch mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei, berichtete die Frau. «Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und für viele Frauen und zum Teil für Männer ein echtes Problem geworden ist», sagte Hubig im Deutschlandfunk. Frauen sollten sich frei bewegen können. «Dass sie nicht überlegen: Kann ich abends da noch langgehen? Oder ist das unangenehm, muss ich mich anders anziehen?» Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und zum Beispiel vor einem Zivilgericht einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.Justizminister der Länder uneinig
Hubig: Abgrenzung nicht einfach
Hubig: Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum nimmt zu
Was jetzt schon verboten ist
Bildnachweis: © Jennifer Brückner/dpa
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Bundesjustizministerin will Voyeurismus strafbar machen
Mit der Kamera genau auf den Po einer Joggerin halten - bislang ist das nicht strafbar. Die Bundesjustizministerin will klare Grenzen setzen. Die Ressortchefs der Länder sind dagegen uneins.
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