Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Das Gericht verurteilte die Sängerin auch wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 3.500 Euro und folgte damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegt. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte. Die Sängerin hatte im ersten Verfahren keine Angaben zu ihren Einkünften gemacht. Der Amtsrichter hatte die Einnahmen daraufhin wegen eines «auffällig luxuriösen Lebensstils» auf etwa 15.000 Euro pro Monat geschätzt. Nun gab Müller an, dass sie nahezu keine Auftritte mehr habe und halbtags als Angestellte nur 1.500 netto verdiene. Über die Runden komme sie nur Dank Zuwendungen von ihrem Freund und ihren Eltern. Der Verteidigung von Müller hatte betont, seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen, wie sie sie schon bei vielen Konzerten gemacht habe. Die Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Die gefundenen Drogen hätten zudem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Das Gericht glaubte dem aber nicht. Bei den anderen Auftritten habe Müller vergleichbare Gesten stets begleitend zur Musik und den tänzerischen Einlagen gemacht, erläuterte Richterin Aust. Zum Abschluss des Konzertes in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig, habe sie jedoch ohne musikalische Begleitung still auf der Bühne gestanden und sich von der Menge zu dem Hitlergruß hinreißen lassen. «Das war sicherlich ein Augenblicksversagen», betonte die Richterin. Strafmildernd wertete das Gericht auch, dass Müller an dem Abend alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video hatte sie erklärt, sie sei «bestürzt und empört». «Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.» Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun. Im jetzigen Berufungsverfahren hatte Müller gesagt, sie habe das Konzert abgebrochen, als ihr bewusst geworden sei, was dort gerufen wurde. Wenn sie im Osten auftrete, werde häufig «Ost, Ost, Ostdeutschland» gerufen. «Das hat ja mit keiner Gesinnung was zu tun», sagte sie. Die strittige Geste mache sie schon seit 2014, «selbst bei Schlagerauftritten». Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin trat sie zudem in Deutschland, Österreich und vor allem auf Mallorca auf.Geringere Geldstrafe, weil Einkünfte viel niedriger sind
Verteidigung versteht Geste als harmlosen Schlachtruf
Gericht sieht aber deutliche Unterschiede zu anderen Auftritten
Melanie Müller beteuert nach wie vor ihre Unschuld
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Hitlergruß auf der Bühne: Geldstrafe für Melanie Müller
Melanie Müller wird auch in zweiter Instanz wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitz verurteilt. Die Geldstrafe fällt im Berufungsverfahren aber geringer aus als in erster Instanz.
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