11. Januar 2026 / Aus aller Welt

Glatteisgefahr: Kein Unterricht an Schulen in NRW

Für die Schüler in NRW gilt Montag landesweit Distanzunterricht. Die Gefahr durch das befürchtete Glatteis sei zu groß, sagt die Ministerin.

Wegen der Glatteisgefahr bleiben Schulen in NRW am Montag landesweit geschlossen. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 11. Januar 2026 um 15:16 Uhr

Wegen der Gefahr von starkem Glatteis auf den Straßen gehen die Schulen in Nordrhein-Westfalen am Montag landesweit in Distanzunterricht. In den Schulen werde lediglich eine Notbetreuung angeboten, teilte die Landesregierung mit.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte zuvor gemahnt, es gebe für Montagmorgen in ganz Nordrhein-Westfalen wie auch in anderen Bundesländern «hohes Unwetterpotenzial» durch gefrierenden Regen. «Die Gesundheit und Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler haben für uns oberste Priorität. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden» sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU).

Regen fällt auf frostigen Boden

Sorgen macht den Meteorologen eine Warmfront, die nach einer Phase mit strengem Frost viel Regen bringen könnte. Die Regenschauer sollen ab Mitternacht von Westen aus nach Nordrhein-Westfalen hineinziehen. Auf den gefrorenen Böden könne es dann schnell spiegelglatt werden. «Es ist mit teils massiven Auswirkungen zu rechnen», mahnte der DWD.

Die größte Gefahr gebe es zwischen Mitternacht und 10.00 Uhr - in Ostwestfalen bis 13.00 Uhr. Eine genauere Prognose sei erst am Sonntagnachmittag möglich, schrieben die Meteorologen.

Einige leere Klassenzimmer schon am Freitag

Schon am Freitag war es durch Sturmtief «Elli» in vielen Klassenzimmern in Nordrhein-Westfalen ungewöhnlich leer. Einige Schulen hatten es den Eltern ausdrücklich freigestellt, ob sie ihre Kinder angesichts der starken Schneefälle zur Schule schicken oder daheim lassen.

Ohnehin gelte immer die Regelung, dass Eltern bei extremen und plötzlich auftretenden Witterungsverhältnissen entscheiden könnten, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar sei oder nicht, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums. Wichtig sei nur, die Kinder in einem solchen Fall bei der Schule abzumelden.


Bildnachweis: © Caroline SeidSeidel-Dißmannel/dpa
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