17. Juli 2025 / Aus aller Welt

Geldautomaten-Sprenger zu langen Haftstrafen verurteilt

Die Generalstaatsanwaltschaft sieht einen versuchten Mord. Das Gericht kommt zwar zu einem anderen Schluss, am Strafmaß ändert das jedoch wenig.

Geldautomatensprenger wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.

Sie wurden auf der Flucht festgenommen, durch Blitzer-Fotos oder per DNA-Spuren identifiziert: Mehrere Jahre nach der Sprengung von Geldautomaten im Rhein-Main-Gebiet, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat das Frankfurter Landgericht sechs Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. «Viel zu lange sind Geldautomaten-Sprengungen milde bestraft worden», sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts. Der Haupttäter erhielt mit 13 Jahren und 9 Monaten die längste Strafe, die kürzeste in dem Urteil ausgesprochene Haftstrafe betrug 5 Jahre. 

Verurteilt wurden die Männer, die der niederländischen Automatensprenger-Szene angehören, vor allem wegen des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Im Gegensatz zur Generalstaatsanwaltschaft sah das Gericht jedoch keinen versuchten Mord: «Sie konnten auf einen guten Ausgang vertrauen», begründete dies der Richter. Bei den vielen Anschlägen auf Geldautomaten in Deutschland in den vergangenen Jahren sind zwar bereits Täter schwer verletzt worden oder ums Leben gekommen - aber noch nie ein unbeteiligter Mensch. 

«Klares Signal»

Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Georg Ungefuk, zeigte sich mit dem Urteil ganz zufrieden: Seine Behörde hatte Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und 14 Jahren beantragt. «Die Entscheidung gehört bundesweit zu den höchsten Verurteilungen», sagte er. Das Urteil sei ein «klares Signal» und eine «gerechte Reaktion auf diese Straftaten». Gleichwohl will seine Behörde prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen wird. Bundesweit wurde noch nie ein Täter in Zusammenhang mit Geldautomaten-Sprengungen wegen versuchten Mordes verurteilt. 

Die sechs Angeklagten, denen in Frankfurt rund sieben Monate lang der Prozess gemacht worden war, hatten nach den Erkenntnissen des Gerichts in wechselnder Besetzung in den Jahren 2022 und 2023 sieben Geldautomaten in den hessischen Städten Frankfurt, Bad Homburg und Neu-Isenburg sowie im rheinland-pfälzischen Jünkerath und im nordrhein-westfälischen Wickede gesprengt. Insgesamt erbeuteten sie über 870.000 Euro, der angerichtete Schaden war mit mehr als 2,5 Millionen Euro fast dreimal so hoch. 

Detaillierte Vorbereitung

Es handle sich um organisierte Kriminalität, erklärte der Richter. Die Taten würden akribisch vorbereitet, etwa durch das Auskundschaften der Banken, die Schulung der Täter und Umbauten der hochmotorisierten Fluchtwagen, bei denen etwa die Rückleuchten abgeschaltet werden könnten.

Das Zeitfenster für die Täter ist stets eng: Tür oder Fenster aufhebeln, Sprengstoff anbringen, sich in der Nähe in Sicherheit bringen, nach der Explosion Geld aufsammeln und dann im Auto mit höchstmöglicher Geschwindigkeit flüchten. Durch die Hintermänner würde den Tätern im Falle einer Festnahme die Verteidigung durch einen «Szeneanwalt» gewährleistet, so der Richter. 

Deutlich weniger Sprengungen

Nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamts in Wiesbaden sinkt die Zahl der Geldautomaten-Sprengungen in Hessen. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 24 Geldautomaten von Kriminellen vor allem durch Sprengungen zerstört oder beschädigt worden - nach 61 im Jahr 2023. Im laufenden Jahr wurden in Hessen bislang fünf Geldautomaten ins Visier genommen, die Täter erbeuteten dabei insgesamt rund 102.000 EUR.


Bildnachweis: © Andreas Arnold/dpa
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