23. Februar 2025 / Aus aller Welt

Mutmaßlicher Geldautomatensprenger festgenommen

Zwei Männer fliehen im Oktober 2024 vor einer Kontrolle und lassen hochexplosiven Sprengstoff zurück. Einer von ihnen stirbt Wochen später bei einer Explosion. Der andere wird nun festgenommen.

Die Kontrolle fand im Oktober am S-Bahnhof Neukölln statt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 23. Februar 2025 um 13:46 Uhr

Monate nach dem Fund von hochexplosivem Sprengstoff bei einer Kontrolle in Berlin hat die Polizei den zweiten Verdächtigen festgenommen. Bei beiden handle es sich um mutmaßliche Geldautomatensprenger, der 32-Jährige sei mutmaßlich der Komplize des inzwischen gestorbenen anderen Mannes, teilten die Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei mit. Zielfahnder des Landeskriminalamts nahmen ihn am Morgen am Hauptstadtflughafen BER fest. 

Die beiden Männer waren Ende Oktober 2024 vor einer Polizeikontrolle am S-Bahnhof Neukölln geflüchtet. Dabei ließen sie einen Stoffbeutel zurück, in dem die Beamten große Mengen an Sprengstoff fanden. Dabei handelte es sich um die Substanz Triacetontriperoxid (TATP). Sie wurde unter anderem bei Terroranschlägen in Paris und Brüssel verwendet, Kriminelle setzen sie seit einiger Zeit aber auch für die Zerstörung von Geldautomaten ein. 

Auch die beiden Verdächtigen im Neuköllner Fall sollen mutmaßlich Geldautomatensprenger gewesen sein, laut früheren Angaben der Ermittlungsbehörden gab es keine Hinweise auf einen geplanten Anschlag. Das sichergestellte TATP sprengten die Beamten nach der Kontrolle in einem nahegelegenen Park.

Verdächtiger starb durch Sprengsatz

Einer der Verdächtigen, der 34 Jahre alte Besitzer des Beutels, starb den Erkenntnissen zufolge einen knappen Monat später: Er sei beim Hantieren mit einem Sprengsatz in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Löhne ums Leben gekommen. 

Der zweite Mann sei auch dort vor Ort gewesen, habe sich aber in Sicherheit bringen und fliehen können, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Nun wurde er am BER festgenommen und soll im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden. Er habe sich noch nicht zum Tatvorwurf geäußert.


Bildnachweis: © Christoph Soeder/dpa
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