Deutsche Gerichte haben im Jahr 2024 rund 632.100 Personen wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt. Das waren etwa 24.800 oder vier Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Wie schon in den Jahren zuvor war die Geldstrafe die mit Abstand häufigste Sanktionsart: In rund 506.500 Fällen - etwa 80 Prozent aller Verurteilungen - verhängten die Gerichte eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. Freiheitsstrafen nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurden bei rund 85.700 Personen ausgesprochen (14 Prozent). In weiteren rund 39.900 Fällen (6 Prozent) kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz leicht um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr stieg, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stark zurück (minus 21.200 beziehungsweise 37 Prozent). Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren laut Bundesamt tendenziell auch in den Vorjahren rückläufig, der sehr starke Rückgang zwischen 2023 und 2024 sei allerdings auf einen Sondereffekt durch die gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen. Verurteilungen können grundsätzlich nach dem Strafgesetzbuch als Kernstrafrecht oder nach einzelnen Strafvorschriften in verschiedenen anderen Gesetzen erfolgen, erklärten die Statistiker. Der Großteil der Verurteilungen betraf Verstöße gegen das Strafgesetzbuch. Mit rund 481.700 Fällen entfielen 2024 etwa 76 Prozent aller Verurteilungen auf das Kernstrafrecht, rund 8.900 oder 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Daneben verzeichneten die Gerichte rund 150.400 Verurteilungen wegen Verstößen gegen andere Bundes- und Landesgesetze. Das waren knapp 10 Prozent weniger als im Vorjahr.Starker Rückgang bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Großteil der Verstöße gegen das Strafgesetz
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2024 wurden in Deutschland weniger Menschen verurteilt
Weniger Strafen, weniger Drogendelikte: Die Justiz verurteilte 2024 rund 632.000 Menschen. Besonders auffällig: der Rückgang bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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